Zeugen Jehovas: Roms Appellationsgericht stärkt das Recht von Eltern, fremdblutfreie medizinische Behandlung für ihre Kinder zu wählen

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Am 17. Dezember 2019 hob Roms Appellationsgericht die Entscheidung eines Jugendgerichts in Rom auf, das einer Zeugin Jehovas das Sorgerecht entzogen hatte, weil sie einer Bluttransfusion für ihren Sohn nicht zugestimmt hatte. Das Appellationsgericht übertrug ihr wieder das Sorgerecht und sprach sie von allen Vorwürfen frei. Diese bedeutende richtungsweisende Entscheidung wird dazu beitragen, dass künftig Eltern, die Zeugen Jehovas sind, nicht das Sorgerecht entzogen wird, weil sie sich für eine fremdblutfreie Behandlung ihrer Kinder entscheiden.

Zu dem Gerichtsfall kam es nach einem Autounfall, in den eine Zeugin Jehvoas und ihr 10-jähriger Sohn verwickelt waren. Das Kind war verletzt und wurde ins Krankenhaus gebracht. Nach drei Tagen trafen die Ärzte Vorbereitungen für eine Operation. Die Mutter willigte in die Operation ihres Sohnes und alle empfohlenen Behandlungen ein, erklärte jedoch, dass sie keiner Bluttransfusion zustimmen würde. Obwohl kein medizinischer Notfall vorlag, wandte sich das Krankenhaus schriftlich an die Staatsanwaltschaft und widersprach ausdrücklich der religiös motivierten Entscheidung der Zeugin Jehovas mit dem Einwand, diese gefährde das Kindeswohl.

Die Staatsanwaltschaft warf der Mutter vor, nicht bestmöglich für das Wohl ihres Sohnes zu sorgen, und beantragte beim Jugendgericht einen Sorgerechtsentzug. Das Jugendgericht gab dem Antrag statt, obwohl es gesetzlich gar nicht befugt war, über diese Angelegenheit zu entscheiden. Daher legte die Mutter beim Appellationsgericht Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein.

Das Appellationsgericht stufte sie als eine fürsorgliche, aufmerksame Mutter ein und erklärte in seiner Entscheidung, dass ihre „bloße Ablehnung einer Bluttransfusion in Anlehnung an ihre religiöse Überzeugung nicht nahelegen kann, sie sei unfähig, ihrer elterlichen Verantwortung nachzukommen“. Das Gericht übertrug ihr wieder das Sorgerecht und erklärte den Sorgerechtsentzug für rechtswidrig.

Nicola Colaianni, ehemaliges Ratsmitglied des Obersten Kassationsgerichtshofs und Professor für Kirchenrecht an der Universität Bari, sagte dazu: „Ich stimme der Entscheidung des Appellationsgerichts zu. Ein Vorgehen wie das des Jugendgerichts verwundert mich. Offensichtlich ist der Weg der Religionsfreiheit beschwerlich und hört bei Zeugen Jehovas auf.“

Herr Christian Di Blasio, der die Öffentlichkeitsarbeit von Jehovas Zeugen in Italien koordiniert, erklärt: „Wir danken dem Appellationsgericht in Rom dafür, dass es eine Entscheidung aufgehoben hat, die auf religiösen Vorurteilen beruhte. Zeugen Jehovas sind sehr auf das Wohl ihrer Kinder bedacht und empfinden große Dankbarkeit für die vielen Ärzte, die uns hervorragend behandeln und dabei unser christliches Gewissen respektieren.“

Weitere Informationen von unserem Redakteur Franz Michael Zagler unter der Telefonnummer 0676/637 84 96.

 

Foto: JZ

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