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Bäume in unseren Gärten und Gemeinden zu pflanzen ist wertvoll und wichtig – denn sie reinigen die Luft, produzieren Sauerstoff, spenden Schatten, kühlen bei Hitze die Umgebung und sind Lebensraum für unzählige Lebewesen. Die Baumpflanzung und -pflege ist dabei in vielen Nachbarschaftsbeziehungen ein besonderes Thema, vor allem wenn die Wuchskraft eines Baumes über die eigene Grundstücksgrenze hinausgeht. Eine gute Nachbarschaft ist jedoch Goldes wert. Wir leben Garten an Garten, helfen uns mit kleinen Gefälligkeiten, unterhalten vielleicht sogar eine Werkzeuggemeinschaft oder tauschen uns über den Gartenzaun hinweg über Gartenfragen aus. Bei Neupflanzungen und Pflegemaßnahmen sollte daher auch Nachbars Grün mitbedacht werden. Kommunikation ist dabei oft schon der Schlüssel zum Erfolg. Sorgen Sie gemeinsam für ein gutes Klima: kommen Sie miteinander ins Gespräch und pflanzen Sie Bäume für die Zukunft – für saubere Luft, wohltuenden Schatten und wertvollen Lebensraum vor der eigenen Haustüre.    

„Im Konfliktfall zuerst miteinander ins Gespräch zu kommen, um eine Einigung zu finden, das sieht auch der Gesetzgeber so vor. Das Einbringen einer Klage und ein Gerichtsverfahren sind erst möglich, wenn zuvor eine gütliche Einigung angestrebt wurde. Schlichtungsstellen oder MediatorInnen unterstützen bei der Konfliktlösung“, so Katja Batakovic, fachliche Leiterin der Bewegung „Natur im Garten“.

Wenn Äste über Nachbars Gartenzaun ragen

  • Überhängendes Obst darf geerntet werden.
  • Laubfall im Herbst kann nicht beanstandet werden.
  • Überhängende Äste und ins Nachbargrundstück wachsende Wurzeln dürfen vom beeinträchtigten Nachbarn entfernt werden – jedoch auf eigene Kosten. Zudem muss der Eingriff fachgerecht und möglichst schonend durchgeführt werden, um den Baum nicht zu schädigen.
  • Schattenwurf durch Bäume auf dem Nachbargrundstück ist grundsätzlich zu dulden. Es gibt in Niederösterreich keine Vorschriften bezüglich der maximalen Höhe von Pflanzen und dem Pflanzabstand zur Grundstücksgrenze (Ausnahme angrenzende, landwirtschaftliche Flächen; geregelt durch das Kulturflächenschutzgesetz). Das geltende Maß hierbei ist das „ortsübliche Maß“, welches nicht überschritten werden darf. Zudem darf es nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Grundstücksbenutzung nach ortsüblichem Maß kommen. Die Beeinträchtigung darf außerdem nicht unzumutbar sein. Erst wenn all diese Punkte erfüllt sind, kann die Beseitigung von Ästen angestrebt werden.
  • Beispiel: sehr starker Schattenwurf – größere Teile des Nachbargrundstücks versumpfen und vermoosen, auch mittags muss bei voller Sonne Licht im Haus eingeschaltet werden. Die Baumbesitzerin/der Baumbesitzer ist dann nach der Feststellung verpflichtet, Äste einzukürzen oder den Baum entfernen zu lassen. Ausgenommen sind nach Bundes- oder Landesgesetz geschützte Exemplare.
  • Baumeigentümerin bzw. -eigentümer ist jene Person, auf deren Grundstück der Stamm des Baumes entspringt. Für Maßnahmen, welche Bäume betreffen, die auf der Grundstücksgrenze stehen, ist eine Einigung beider Parteien notwendig. Der Baum ist in diesem Fall Miteigentum der Nachbarin oder des Nachbarn.

Mehr Informationen rund um das Thema „Bäume für die Zukunft pflanzen“ finden Sie unter: www.naturimgarten.at/baeume-fuer-die-zukunft-pflanzen

Unter www.willbaumhaben.at finden Sie den passenden Traumbaum für Ihren Garten. Unsere „Natur im Garten“ Partnerbetriebe beraten und unterstützen Sie gerne beim Baumkauf sowie bei der professionellen Baumpflege – für ein langes, gesundes Baumleben: www.naturimgarten.at/partnerbetriebe

Veranstaltungstipps von „Natur im Garten“ für Privatgärtnerinnen und -gärtner:

Vortrag: Gärten klimafit machen (Eintritt frei, keine Anmeldung erforderlich)

Extreme Trockenheit, langanhaltende Hitze, heftige Starkregen: Unser Klima ändert sich und solche Wetterextreme fordern ein Umdenken in der Gestaltung unserer Gärten. Im Vortrag berichten wir über einfache und intelligente Wege zur Anpassung unserer Gärten, an den Klimawandel. Besonders wichtig sind Bepflanzungen für mehr Verdunstung, Zurückhaltung von Wasser im Garten sowie Schließung und Nutzung von Kreisläufen. Außerdem erfahren Sie Wissenswertes über das Mikroklima im Garten und wie Sie es positiv beeinflussen können.

  • Mittwoch, 26.04.2023 von 18:00 bis 19:30 in 2640 Prigglitz (NK)
  • Donnerstag, 27.04.2023 von 18:30 bis 20:00 in 3032 Eichgraben (PL)
  • Donnerstag, 27.04.2023 von 20:00 bis 21:00 in 3324 Euratsfeld (AM)
  • Freitag, 05.05.2023 von 18:30 bis 20:00 in 2531 Gaaden (MD)

Vortrag: Bäume und Sträucher – Holzige Klimahelden (Eintritt frei, keine Anmeldung erforderlich)

Bäume und Hecken sind ganz wesentliche Naturgartenelemente und gehören in jeden Garten. Auch im Gemeindegrün sind sie unverzichtbar, weil die Gehölze einerseits für angenehme Temperaturen im Sommer sorgen, andererseits Lebensraum und Nahrung für viele Tiere bieten. Dieser Vortrag gibt Einblicke in den Lebensraum Baum & Strauch, zeigt, was diese Gehölze alles können und warum sie wahre Klimahelden sind. Wir klären auch über die Bedürfnisse von Bäumen und Sträuchern auf: von der richtigen Art am geeigneten Standort über korrekte Pflanzung & Pflege bis hin zum fachgerechten Schnitt.

  • Mittwoch, 03.05.2023 von 18:00 bis 19:30 in 2460 Bruck an der Leitha (BL)

Weitere Informationen zur Anmeldung für Seminare bzw. rund um die ökologische Bewirtschaftung im Garten:

„Natur im Garten“ Telefon +43 (0)2742/74 333, gartentelefon@naturimgarten.at, www.naturimgarten.at

Foto: © AdobeStock

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