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+++ Neues Garantiepaket für fünf Jahre oder 200.000 Kilometer Laufleistung mit umfassendem Leistungspaket +++ Ab sofort für alle Subaru Neuwägen +++

Subaru Kunden sind ab sofort noch sicherer unterwegs: mit Subaru Safe5 präsentiert Subaru Österreich ein umfassendes Garantiepaket, das die Werksgarantie um weitere zwei Jahre auf eine Gesamtlaufzeit von fünf Jahren oder eine Gesamtlaufleistung von 200.000km erweitert. Musste man bisher die Garantieverlängerung zusätzlich erwerben, so ist die neue Fünfjahresgarantie ab sofort im Kaufpreis bei allen Neuwägen inbegriffen.

Mit dieser am Markt einzigartigen Garantie unterstreicht der japanische Allradspezialist die Verlässlichkeit und Langlebigkeit seiner Fahrzeuge. Immerhin sind 90% der Fahrzeuge, die vor zehn Jahren verkauft wurden, noch immer auf der Straße.

Foto: © Subaru

Breites Leistungsspektrum mit verbriefter Sicherheit

Subaru Safe5 bietet dem Kunden einen umfassenden Reparaturkostenschutz sowie eine Liquiditätssicherung im Reparaturfall. Dabei profitiert der Kunde von einer europaweiten Gültigkeit, ist also auch im Ausland bestens geschützt. Die Absicherung über eine lange Laufzeit und Kilometerleistung gibt dem Fahrzeugeigner Planungssicherheit und bietet zusätzlich eine Wertsteigerung des Fahrzeuges.

Subaru Safe5 umfasst in ihrer Deckung alle werkseitig verbauten mechanischen, elektrischen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Bauteile – mit nur wenigen Ausnahmen.

Im Inland lässt der Kunde einen Garantiefall einfach bei einem Subaru Partner seiner Wahl beheben. Abgerechnet wird dann direkt zwischen der CarGarantie und dem Subaru Vertragspartner, schnell und unkompliziert.

Sollte der Händler zu weit weg vom Schadenort sein, wir der Unfall einfach der 24-Stunden-Hotline der CarGarantie gemeldet und diese koordiniert die Reparatur mit der nächstgelegenen Subaru Werkstatt – und das europaweit.

Die Garantiedokumente, die der Kunde beim Abschluss einer SUBARU SAFE5 Garantie erhält, bieten zahlreiche Vorteile: das Garantiezertifikat verbrieft den Garantieanspruch und die regelmäßige Werkstattpflege des Autos. Außerdem ist er bei einem Besitzerwechsel innerhalb der Garantiezeit übertragbar, was sich deutlich auf den Wiederverkaufswert auswirkt.

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