23.300 Menschen in Niederösterreich, die im Pflege- und Betreuungsbereich tätig sind, erhalten auch 2023 2.000 Euro mehr pro Jahr
ST. PÖLTEN. „In den vergangenen Monaten und Jahren sei viel gelobt und viel geklatscht worden. Diese Anerkennung sollen unsere Pflegerinnen und Pfleger bzw. Betreuerinnen und Betreuer auch auf dem Konto spüren“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Aus diesem Grund wurden heute Dienstag in der Sitzung der NÖ Landesregierung die Entgelterhöhungen für Pflege- und Betreuungspersonal nach dem Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG) des Bundes beschlossen. „Die Auszahlung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll ab Jänner 2023 monatlich über die Rechtsträger erfolgen. Insgesamt erhalten diese Berufsgruppen 2.000 Euro, abzüglich Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile, mehr pro Jahr“, so Teschl-Hofmeister. Für Teilzeitkräfte wird die monatliche Zahlung aliquotiert. Die Gesamtsumme von 38 Millionen pro Jahr streckt das Land Niederösterreich vor, überträgt diese an die Rechtsträger und soll vom Bund refundiert werden.
Die Beschäftigung der Anspruchsberechtigten muss bei Krankenanstalten gemäß § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957, bei teilstationären und stationären Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen, bei mobilen Betreuungs- und Pflegediensten nach landesgesetzlichen Regelungen, bei mobilen, teilstationären und stationären Einrichtungen der Behindertenarbeit nach landesgesetzlichen Regelungen oder in Kureinrichtungen nach landesgesetzlichen Regelungen erfolgen.
Foto: © Land NÖ