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Mehr als 330.000 Haushalte haben bereits den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss beantragt. Die Einreichfrist endet am 30. Juni 2023.

ST. PÖLTEN. Seit 19. April kann auf der Website des Landes Niederösterreich unter www.noe.gv.at der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss beantragt werden. Bereits in den ersten 36 Stunden langten über 100.000 Anträge ein. „Zwei Drittel der heimischen Haushalte vom NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss profitieren. Insgesamt stehen für die Entlastung unserer Landsleute 85 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss helfen wir den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern rasch und unbürokratisch“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Personen, die keinen PC-Zugang zur Verfügung haben, können bei der NÖ Hotline 02742/9005/15970 die Zusendung eines Antragsformulars beantragen.

Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister

Besondere Beachtung im Rahmen der Kriterien finden die Haushaltsgröße sowie das Brutto-Haushaltseinkommen. Den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss können jene NÖ Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen 40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. 100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben, nicht übersteigt. Für die erste Person im Haushalt gibt es 150 Euro, für jede weitere Person 50 Euro mehr. Ein 4-Personen-Haushalt, der die Kriterien erfüllt, erhält somit 300 Euro. Die Antragsfrist endet mit 30. Juni 2023. „Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung für die unverzügliche Bearbeitung der Anträge und die rasche Auszahlung des NÖ Wohn- und Heizkostenzuschusses“, so Teschl-Hofmeister.

Foto: © Land NÖ

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