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Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister

Niederösterreich ist ein verlässlicher Partner beim Thema Wohnen

ST. PÖLTEN. In der heutigen Sitzung der NÖ Landesregierung wurde einstimmig eine Änderung in der NÖ Wohnbaurichtlinie beschlossen. „Nach Anhebung der Einkommensobergrenze wird nun im Rahmen der NÖ Wohnbaurichtlinie rückwirkend mit 1. März 2024 für alle, die Wohnzuschuss oder Wohnbeihilfe bereits erhalten, die Betriebskostenpauschale auf 1,50 Euro pro Quadratmeter angehoben bzw. ausgeweitet. Dafür stellt das Land Niederösterreich zusätzlich zu den bisherigen Leistungen bis zu 8,5 Millionen Euro mehr zur Verfügung“, so Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Bei bestehenden Anträgen wird die Betriebskostenpauschale in den kommenden Wochen automatisch angerechnet. „Danke an die Beamtinnen und Beamten, die in den kommenden Wochen jeden einzelnen der über 15.500 Anträge neu berechnen werden“, so Teschl-Hofmeister. Bei gänzlich neu zu stellenden Anträgen wird die Betriebskostenpauschale selbstverständlich sofort dazugerechnet.

Pro Jahr werden über 45.000 Familien und Haushalte unterstützt. 2023 sind über 15.500 Anträge auf Wohnzuschuss oder Wohnbeihilfe bewilligt worden, wobei das Land 38,6 Millionen Euro an nicht rückzahlbaren Zuschüssen ausbezahlt hat. Die Förderdauer für die Betriebskostenpauschale gilt für ein Jahr und somit aktuell bis 28. Februar 2025. Nähere Informationen gebe es bei der Infohotline 02742/22133 und per e-mail post.f2auskunft@noel.gv.at, Online-Anträge können unter www.noe.gv.at und www.noe-wohnbau.at eingereicht werden.

Foto: © Land NÖ

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