AK-Vizepräsident Josef Hager: „Geld abholen über die Arbeitnehmerveranlagung 2020“

1746
Anzeige

Bis Ende Februar müssen die Dienstgeber beim Finanzamt die Gehaltszettel eingereicht haben. Ab dann können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Arbeitnehmerveranlagung Geld zurückbekommen.

„Gerade jetzt, wo die Corona-Pandemie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getroffen hat, ist es wichtig kein Geld liegen zu lassen. Die Arbeitnehmerveranlagung bietet gute Möglichkeiten Geld abzuholen. Der Familienbonus Plus, das Pendlerpauschale sofern es der Dienstgeber noch nicht berücksichtigt hat oder speziell jetzt das Arbeitszimmer zuhause können sich steuerlich auswirken. Bei der neuen Home-Office Regelung können bis zu 600 Euro abgesetzt werden. Das Gesetz wurde diese Woche im Nationalrat beschlossen und hat vor allem finanziell einige Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für viele Menschen ist die Situation Home-Office ohnehin sehr herausfordernd durch das Fehlen von sozialen Kontakten, keinen geeigneten Räumlichkeiten oder fehlender Infrastruktur. Für diejenigen die aber ein eigenes Büro zuhause eingerichtet haben und all jene die ihre privaten Geräte für dienstliche Aufgaben benutzen müssen, soll die neue Regelung steuerliche Vorteile bringen“, so AK-Vizepräsident Josef Hager.

Auf der Homepage des Finanzministeriums findet man das Steuerbuch, welches ganz viele nützliche Tipps enthält.

Foto: NÖAAB

Anzeige