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Bauernbund fordert Strategische Reserve auch für Pellets

Georg Strasser

Neben Öl und Gas braucht es gesetzliche Bevorratungspflicht für Pellets

„Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat uns vor vollendete Tatsachen gestellt und gezeigt, wo unsere Volkswirtschaft besonders empfindlich ist. Die gesicherte Versorgung mit Energie ist das Gebot der Stunde, gerade in Zeiten multipler Krisen. Gleichzeitig wollen wir die Energiewende aktiv vorantreiben und dafür nachwachsende Ressourcen nutzen, die wir in Österreich haben. Daher fordern wir neben der strategischen Reserve für fossile Energieträger wie Öl und Gas auch eine gesetzliche Bevorratungspflicht für erneuerbare Energieträger wie etwa Pellets, die so auch im Regierungsprogramm vorgesehen ist“, betont Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser.

Das Regierungsprogramm 2020 – 2024 sieht die „Verankerung einer Verpflichtung zur Pelletsbevorratung“ vor. Gemeinsam mit dem Branchenverband proPellets Austria pocht der Bauernbund auf die eine solche verpflichtende Bevorratung von industriell verarbeiteter Biomasse wie etwa Holzpellets. „Der Ausbau von Pelletheizungen schreitet voran, mehr als 180.000 davon gibt es bereits. 2022 rechnen Experten sogar mit einem neuerlichen Zuwachs von 22.000 Pelletheizungen. Wir haben im vergangenen Jahr gesehen, wie unerwartete Ereignisse plötzlich zu Engpässen und in der Folge zu einer großen Verunsicherung der Konsumenten und explodierenden Preisen führen können. Eine strategische Reserve schafft dauerhaft Versorgungssicherheit bei vergleichsweise sehr geringen Kosten“, bekräftigt der Geschäftsführer von proPellets Austria, DI Dr. Christian Rakos.

In Österreich gibt es per gesetzlicher Verpflichtung bereits eine nationale Reserve für Ölprodukte wie Diesel, Benzin und Heizöl für 90 Tage. Im Jahr 2022 wurde zudem die Einrichtung einer strategischen Reserve für Gas im Umfang von 20 Terawattstunden (TWh) beschlossen, was dem Gasverbrauch für 60 Wintertage entspricht. „Erneuerbare Energieträger sind die Zukunft und machen uns unabhängig. Eine Bevorratungspflicht ist notwendig, um deren Ausbau nachhaltig voranzutreiben“, so Strasser und Rakos.

Georg Strasser

Konkreter Vorschlag zur Pelletbevorratung:

Die Bevorratungspflicht soll für alle Unternehmen, die Pellets in Österreich in Umlauf bringen, gelten. Die Eckpfeiler sind eine saisonale sowie eine strategische Bevorratung.

1. Saisonale und strategische Bevorratung

Die saisonale Reserve soll fünf Prozent der im Vorjahr in Umlauf gebrachten Menge betragen und muss bis 1. Dezember nachgewiesen werden. Lagerbestände können sich auch im Ausland befinden, sofern sie in Grenznähe sind. Ab 15. Dezember kann der Markt damit versorgt werden.

Die dauerhafte strategische Reserve bei fünf Prozent der Vorjahresmenge betragen und sich auf österreichischem Bundesgebiet befinden. Um Verwerfungen auf den Märkten zu vermeiden, soll der Aufbau bis 1. Dezember 2024 möglich sein. Bis 1. Dezember 2023 soll die Hälfte erreicht sein.

2. Kontrolle der bevorrateten Menge

Eine automatisierte, elektronische Überwachung des Lagerstandes in Silos ist einfach umsetzbar. Bei der Lagerung in Hallen ist die regelmäßige Mengenmeldung erforderlich.

3. Freigabe und Verteilung der strategischen Vorräte

Die Freigabe kann per Empfehlung des Energielenkungsausschusses und Verordnung des zuständigen Ministeriums erfolgen. Die Unternehmen haben für eine möglichst rasche Auslieferung der Ware zu sorgen.

4. Kosten der Pelletbevorratung

Auf Basis von Expertenschätzungen wurden von proPellets die Kosten der Bevorratung kalkuliert. In Summe ergeben sich, je nach Marktpreis, Kosten zwischen 1,1 und 1,9 Prozent des Endkundenpreises. Da derzeit bereits Ware (in geringerem Ausmaß) gelagert wird, dürfte der tatsächliche finanzielle Aufwand geringer sein.

Foto: © Bauernbund

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