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Diese Nachricht begeistert nicht nur die Zeugen Jehovas in Niederösterreich. Denn zum ersten Mal in der Geschichte Südkoreas ist es Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen möglich, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. 65 Jahre lang war es gängige Praxis, diese Wehrdienstverweigerer einzusperren. Von 1953 bis 2018 wurden über 19 300 junge Zeugen Jehovas zu insgesamt mehr als 36 700 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Am 26. Oktober 2020 erklärten sich 63 Zeugen Jehovas bereit, die neue Form des zivilen Ersatzdienstes zu leisten. Kim Hyun-soo, einer der 63, sagt: „Obwohl diese Form des Dienstes nicht alle internationalen Standards erfüllt, habe ich mich trotzdem dazu bereit erklärt, weil der Ersatzdienst ziviler Natur ist und nicht unter militärischer Aufsicht steht.“

Dieser Zivildienst versteht sich als dreijährige Arbeitszuteilung in einer von zwei Haftanstalten. Die Tätigkeit umfasst Essenszubereitung, Einkauf, Schulung, Hygiene und medizinische Versorgung sowie Wartungsarbeiten. Gemäß den aktuellen Bestimmungen dürfen die Betreffenden die Haftanstalt in den ersten zwei Monaten nicht verlassen. Danach darf jeweils eine Hälfte der 63 jungen Männer die Haftanstalt nach Dienstschluss verlassen, um die Gottesdienste der Zeugen Jehovas zu besuchen oder anderen religiösen Tätigkeiten nachzugehen. Sie müssen allerdings um 21 Uhr wieder zurück sein.

Foto: jw.org

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