LR Teschl-Hofmeister: Sind stetig darum bemüht das Angebot und die Rahmenbedingungen an die Bedürfnisse der Familien anzupassen
St. Pölten. Die niederösterreichische Landesregierung hat kürzlich eine Änderung des NÖ Tagesmütter/-väter-Verordnung beschlossen, wodurch Tageseltern ihre Tätigkeiten künftig auch an den Betriebsstätten der Eltern anbieten können. „Bislang konnten Tageseltern Kinder nur in ihren eigenen Wohnräumlichkeiten betreuen. Mit dem gefassten Beschluss, die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter bzw. durch Tagesväter auch an Betriebsstandorten zuzulassen, setzen wir eine weitere Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärt dazu Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
„Im Familienland Niederösterreich sind wir stetig darum bemüht unser Angebot und die Rahmenbedingungen den Bedürfnissen der Familien bestmöglich anzupassen“, so Teschl-Hofmeister, und betont: „Das Angebot fördert den Wiedereinstieg von Karenzeinsteigerinnen und Karenzeinsteigern, auch weil das Angebot eine flexible Betreuung an einzelnen Tagen oder stundenweise möglich macht. Interessant ist dieses Modell vor allem für all jene, denen aufgrund geringer Nachfrage keine betriebliche Tagesbetreuungseinrichtung zur Verfügung steht.“
Tageseltern dürfen künftig maximal vier Kinder an einem Betriebsstandort betreuen. Betriebstageseltern sollen dabei keinen Ersatz für ein institutionelles Kinderbetreuungsangebot bieten, sondern eine sinnvolle Ergänzung des bereits bestehenden Betreuungsangebots sein.
Foto: Philipp Monihart