AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser präsentiert das neue Unterstützungspaket für arbeitslos gewordene Mitglieder Foto: AK Niederösterreich/Scheichel
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AK Niederösterreich stellt ein Gesamtvolumen von 5 Millionen zur Verfügung und unterstützt mit eigenem Corona-Unterstützungspaket betroffene Mitglieder mit bis zu 200 Euro.

Die Arbeiterkammer Niederösterreich hat aufgrund der Corona-Krise ein eigenes Unterstützungspaket für betroffene ArbeitnehmerInnen beschlossen und stellt dafür ein Gesamtvolumen in der Höhe von 5 Millionen Euro bereit. Der „Corona-Energiebonus“ richtet sich an in der Krise arbeitslos gewordene Mitglieder. Je nach persönlicher Lebenssituation werden sie jeweils mit bis zu 200 Euro Direktförderung unterstützt. „Das ist eine wichtige Hilfe für ArbeitnehmerInnen, um die zusätzlichen Kosten für Energie und Haushalt abzufedern“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser, der sich auch über den einstimmigen Beschluss quer über alle Fraktion für den AK NÖ-Corona-Energiebonus freut.

Gerade in der Zeit des „Lockdown“ von 16. März bis 1. Mai 2020 gab es durch die vermehrte Anwesenheit von ArbeitnehmerInnen zu Hause und deren Kindergartenkindern und SchülerInnen erhöhte Energie- und Haushaltskosten. „Wer in der Corona-Krise unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten ist, für den stellen diese Kosten eine unerwartete Belastung da. Daher haben wir dieses Hilfspaket für betroffene Mitglieder umgesetzt“, so Wieser. Anfang Mai gab es in Niederösterreich mehr als 80.000 Arbeitslose, ein Plus von 69,8 Prozent zum Vergleichsmonat 2019. „Es ist daher auch höchst an der Zeit, das Arbeitslosengeld von 55 auf 70 Prozent zu erhöhen“, so Wieser.

„Anspruchsberechtigt für den „Corona-Energiebonus“ sind AK Niederösterreich-Mitglieder, die von 15. März bis 31. Mai 2020 für mindestens 30 Tage arbeitslos geworden sind“, erläutert AK Niederösterreich-Direktorin Bettina Heise. „Die Unterstützung beträgt 100 Euro für Arbeitslose mit einem Arbeitslosengeld-Tagsatz über 40 Euro, 150 Euro für Arbeitslose mit einem Arbeitslosengeld-Tagsatz bis zu 40 Euro und 200 Euro für arbeitslose Alleinverdienende und Alleinerziehende“, sagt Wieser.

Die Einreichfrist läuft bis 31. Juli 2020. Der „Corona-Energiebonus“ wird nach Einlangen der Einreichungen bis zum Gesamt-Höchstbetrag von 5 Millionen Euro ausbezahlt. Weitere Informationen im Internet unter noe.arbeiterkammer/energiebonus oder telefonisch unter: 05/7171 – 24800.

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