v.l.n.r.: Landtagsabgeordneter Franz Linsbauer, Bürgermeister Wolfgang Schmöger, Bezirkshauptmann Stefan Grusch, Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, GGR Anita Mailer, Vizebürgermeisterin Irene Mantler Foto Copyright: NLK Filzwieser
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Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister: Die Eröffnungen in Schrems und Rosenburg-Mold zeigen, dass die Kinderbetreuungs- und -bildungsoffensive bereits voll angelaufen ist

Vor kurzem eröffnete Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister gleich zwei Kinderbetreuungsprojekte im Waldviertel. In Schrems wurde die 2. Gruppe der Tagesbetreuungseinrichtung „Storchennest“ eröffnet und in Rosenburg-Mold wurde der Zubau der 2. Gruppe des NÖ Landeskindergartens sowie die neue eingruppige Tagesbetreuungseinrichtung, welche gemeindeübergreifend Kinderbetreuungsplätze anbietet, eröffnet. „In Niederösterreich sind wir nicht erst seit dem Startschuss zur blau-gelben Betreuungsoffensive bemüht, das Angebot an Kinderbetreuung stetig weiter auszubauen und weiterzuentwickeln. Es ist uns dabei ein großes Anliegen, die Angebote an die Bedürfnisse und Anforderungen der Eltern anzupassen, weshalb wir vor allem im Bereich der Kleinkindbetreuung intensiv daran arbeiten, das Angebot stärker auszubauen. Ich darf Schrems und Rosenburg-Mold stellvertretend für alle Gemeinden in Niederösterreich, die tatkräftig am Ausbau der Kinderbetreuung arbeiten, meinen Dank aussprechen“, so Teschl-Hofmeister.

1. Reihe (v.l.n.r.): Nationalrätin Martina Diesner-Wais, Julia Beer, Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Bundesrätin Margit Göll. 2 Reihe (v.l.n.r.): Stadträtin Gabriele Beer, Vizebürgermeister Michael Preissl, Anna Bichler, Sabrina Freißl, Bürgermeister Peter Müller, Hadmar Senk (Bezirkshauptmannschaft Gmünd).
Foto Copyright: Maria Musser

Blau-gelbe Betreuungsoffensive läuft
Bereits im Sommer hat die blau-gelbe Betreuungsoffensive an Fahrt gewonnen, was an den verringerten Schließtagen deutlich wurde, die von drei Wochen auf eine Woche reduziert wurden. Seit Herbst gibt es in der Kleinkindbetreuung den beitragsfreien Vormittag (7 bis 13 Uhr), den es bereits in den Kindergärten gab. „Gerade in Zeiten der Teuerung stelle dies eine weitere wichtige finanzielle Entlastung für Familien dar. Deshalb unterstützen wir als Land die Betreiber solcher Einrichtungen finanziell“, so Teschl-Hofmeister. In Niederösterreich gibt es laut Kinderheimstatistik derzeit 359 Krippen und Kleinkinderbetreuungseinrichtungen. Das Land Niederösterreich zahlt 341 Euro pro vergebenem Betreuungsplatz für unter Dreijährige in der Zeit von 7 bis 13 Uhr. Zudem werde der Förderbeitrag automatisch um zehn Prozent erhöht, wenn das Kind eine sogenannte VIF-konforme Betreuung (VIF: Vereinbarkeitsindex Familie) in Anspruch nimmt.

Mit dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen die Kindergärten für 2-Jährige in ganz Niederösterreich sukzessive geöffnet werden. Bereits in diesem Jahr gibt es in 15 Gemeinden im ganzen Land Pilotkindergärten, in denen bereits seit September 2023 2-Jährige den Kindergarten besuchen. Die Pilotkindergärten werden wissenschaftlich begleitet, um Aufschlüsse hinsichtlich Tagesablauf, Spielgeräte, Sitzhöhen uvm. zu erhalten. Diese Erkenntnisse werden allen Gemeinden und Kindergärten ab September 2024 zu Gute kommen. „Die Reduktion des Eintrittsalters von 2,5 auf 2 Jahre ist der nächste wirklich große Schritt, um die Karenzlücke ab 2024 in den Kindergärten schließen zu können“, so Teschl-Hofmeister.

Auch ein flächendeckendes Nachmittagsbetreuungsangebot in Wohnortnähe wolle man ab 2024 in ganz Niederösterreich umsetzen. „Das Credo ist: Vormittag kostenlos und Nachmittag kostengünstig und leistbar“, so Teschl-Hofmeister. „Wenn Nachmittagsbetreuung notwendig ist, dann haben wir uns auch hier bemüht, dass diese Betreuung auf jeden Fall leistbar bleibt.“ Sie sprach von einer Spanne von mindestens 50 Euro, die das Angebot kosten solle, bis maximal 180 Euro. „Das ist eine wesentliche Verbesserung und finanzielle Entlastung im Vergleich zum Zeitraum vor der blau-gelben Kinderbetreuungsoffensive“, meinte Teschl-Hofmeister. Sollten auch 50 Euro eine Hürde darstellen, dann könne man diese Grenze im Sozialhärtefall unterschreiten.

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