Bei der heutigen Konferenz der Wirtschaftsreferentinnen und – referenten in Tulln haben sich die Bundesländer unter dem Vorsitz von Niederösterreichs Landesrat Jochen Danninger mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck darauf verständigt, verschiedene Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie für Unternehmen voranzutreiben. So sollen Berichtspflichten zukünftig regelmäßiger evaluiert und bereinigt werden, es soll weitere Ausnahmen von der gewerberechtlichen Genehmigungspflicht (Genehmigungsfreistellungsverordnung) geben. Das Prinzip „Beraten statt strafen“ soll praxistauglicher gemacht und der Bestandsschutz für Genehmigungen weiter ausgebaut werden. Auch im Bereich der Digitalisierung sind weitere Erleichterungen geplant.
„Die Corona-Krise stellt unsere Betriebe vor große Herausforderungen. In den vergangenen Monaten haben wir als Bund, und auch auf Länderebene alles getan, um unsere Unternehmen durch das stürmische Gewässer zu leiten. Wichtig ist es nun, unsere Firmen dabei zu unterstützen, dass sie wieder Wirtschaften und sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Daher müssen wir überbordende Bürokratie vermeiden. Gerade für Familienunternehmen ist bürokratischer Aufwand eine Herausforderung. Daher werden wir noch im September ein Gesetz einbringen, das die Übergabe von Familienunternehmen erleichtert. Wir wollen den bei Übergaben eine zweijährige ‚Grace-Period‘ einführen. Damit soll sichergestellt werden, dass in dieser Zeit nur die nötigsten betrieblichen Kontrollen durchgeführt werden. Mein Ziel ist es, Barrieren abzubauen und die Unterstützung bei Betriebsübergaben auszubauen“, meint Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger macht sich gemeinsam mit den anderen Wirtschaftsreferentinnen und -referenten für einen raschen Bürokratieabbau stark: „Ich freue mich, dass die niederösterreichischen Anregungen zum Abbau der bürokratischen Hürden von allen Bundesländern unterstützt werden und Ministerin Schramböck zugesagt hat, die erforderlichen nächsten Schritte zu setzen. Damit werden die Rahmenbedingungen für die Unternehmen weiter verbessert.“
Die regelmäßige Evaluierung von Berichtspflichten zielt darauf ab zu prüfen, ob eine Vereinfachung, etwa durch die Digitalisierung, möglich ist oder ob die Berichtspflichten überhaupt noch erforderlich sind z.B. aufgrund geänderter europarechtlicher Vorgaben. Daher ersucht die Länder die Bundesregierung, die Berichtspflichten für Unternehmen und Gewerbebehörden aufgrund europäischer und innerstaatlicher Vorgaben in regelmäßigen Intervallen zu evaluieren und gegebenenfalls unverzüglich aufzuheben, wenn der Bedarf nicht mehr gegeben ist.
Eine weiter geplante Maßnahme betrifft den Ausbau der Genehmigungsfreistellungsverordnung. Diese Verordnung befreit eine große Zahl von kleinen Betriebsanlagen (Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial) von der gewerberechtlichen Genehmigungspflicht, darunter fallen bis jetzt z.B. Einzelhandelsbetriebe bis 600 m2, Frisöre, Floristen usw. Diese Verordnung hat sich bisher sehr gut bewährt, daher sollen die Unternehmen und die Behörden zukünftig durch die Aufnahme weiterer Ausnahmen entlastet werden.
Mit dem Prinzip „Beraten statt strafen“ wird den Behörden ein geeignetes Werkzeug zur Hand geben, um bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen wirksam die Einhaltung der Rechtsordnung herstellen zu können, ohne Unternehmen sofort strafen zu müssen. Die Praxistauglichkeit dieser Bestimmungen ist allerdings aufgrund der speziellen legistischen Gestaltung sehr eingeschränkt. Daher sollen die Bestimmungen nachjustiert werden, um eine Erhöhung der Praxistauglichkeit zu erreichen.
Der Ausbau des Bestandsschutzes für Genehmigungen verfolgt das Ziel, Altbestände verstärkt nutzbar zu machen, um den Flächen- und Ressourcenverbrauch zu senken sowie die Orts- und Stadtzentren zu stärken. Der Fokus liegt dabei auf einer wirtschaftlich und sicherheitstechnisch vertretbaren Nutzbarmachung von Altbeständen. Die VertreterInnen und Vertreter der Länder haben hierzu Ministerin Schramböck ersucht, Maßnahmen zur Attraktivierung von Bestandsgebäuden zu prüfen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine verstärkte Nutzbarkeit von leerstehenden Betriebsobjekten zu verbessern.
Digitalisierung im Vormarsch
Neben dem Bürokratieabbau und konjunkturbelebenden Maßnahmen stand das Thema Digitalisierung ganz oben auf der Tagesordnung. Unter dem Begriff „Once only“ sprachen sich die Landesrätinnen und Landesräte dafür aus, rasch die rechtlichen Grundlagen für einen Datentransfer im Bereich der Registerabfragen zu schaffen. Dadurch sollen die bürokratischen Hürden einer Mehrfacheingabe von firmenspezifischen Daten durch die Unternehmerinnen und Unternehmer beseitigt werden.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt umfasste die elektronische Zustellung. Die Funktionalität der E-Zustellung, die aufgrund der Covid 19 Krise deutlich an Bedeutung gewonnen hat, soll unter der Federführung des Bundes gemeinschaftlich mit den Ländern weiterentwickelt werden, um die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten mit den Behörden zu vereinfachen. Darüber hinaus soll über verschiedene Kommunikationskanäle auf die die Möglichkeit der E-Zustellung hingewiesen werden.
Um kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, sprechen sich die Wirtschaftslandesrätinnen und -landesräte wie bereits im Vorjahr wieder dafür aus, das Programm „KMU Digital“ des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Wirtschaftskammer Österreich fortzusetzen. An Umweltministerin Gewessler richtete sich das Ersuchen, das Förderungsprogramm Industrie 4.0 neu aufzulegen bzw. fortzusetzen und aufgrund der hohen Nachfrage mit entsprechenden Budgetmitteln auszustatten.
Foto: NLK Burchhart