Ein unabhängiges Sachverständigengremium gibt seit Dezember Empfehlungen für alle relevanten Bauobjekte im Stadtgebiet ab. In den letzten Monaten wurden 41 wesentliche Projekte bearbeitet.
„Das Gremium soll nachhaltigen und funktionalen Städtebau ermöglichen, der dennoch unsere Identität als historisch relevante Stadt wahrt“, gab Bürgermeister Mag. Matthias Stadler bei der Begründung des Gestaltungsbeirates für Baukultur im Dezember die Stoßrichtung vor. Der Beirat hat bei Vorlage eines Bauvorhabens Aussagen über dessen städtebauliche und architektonische Qualität, die Verkehrslösung, die Funktionalität, die Grünraumgestaltung und die Nachhaltigkeit zu treffen.
„Mit der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats soll der Baukultur und der Architektur in St. Pölten ein hoher Stellenwert beigemessen werden. Die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats bezieht sich vor allem auf einen qualitätsvollen Städtebau und auf die architektonische Qualität von Einzelobjekten“, wie Stadtplaner DI Jens de Buck erklärt.
DI (FH) Ali Acik, MSc von der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates in St. Pölten erklärt weiter: „Der Gestaltungsbeirat ist ein unabhängiges Sachverständigengremium. Er hat ausschließlich eine beratende und unterstützende Funktion für die stadtplanerischen Amtssachverständigen und die politischen Entscheidungsträger der Stadt St. Pölten.“
41 Projekte in 15 Sitzungen begutachtet
Bereits vor Dezember 2020 wurden rund 50 Projekte von einem Schutzzonengremium nach ähnlichen Kriterien des Gestaltungsbeirates bewertet, in den letzten Monaten kamen 41 weitere hinzu.
Von Jänner bis Ende September 2021 fanden insgesamt 15 Beirats-Sitzungen statt. Einen besonderen Schwerpunkt dabei hatte das Projekt „Leiner Neubebauung“, dem allein neben den zwölf Regelsitzungen drei ergänzende Sondersitzungen gewidmet wurden. Für 2021 sind noch vier weitere Sitzungen des Gestaltungsbeirats geplant.
„In den vorgenannten Sitzungen wurden bis dato 41 Projekte behandelt, hievon mussten 20 Projektantinnen ihr Projekt erneut vorlegen und zwei Projekte wurden negativ begutachtet“, berichtet Ali Acik. Er präzisiert: „In Summe behandelte der Gestaltungsbeirat 68 Vorlagen. Die finale Begutachtung der jeweiligen Einreichpläne wurde hierbei nicht berücksichtigt, die der Gestaltungsbeirat letztendlich vornimmt, um zu prüfen, ob Auflagen bzw. Empfehlungen in den Einreichplänen umgesetzt wurden.“
So wird beurteilt
Die Projekte, welche für die Beurteilung von Relevanz sind, werden einerseits von der Baubehörde (Baupolizei) des Magistrats oder direkt beim Gestaltungsbeirat für Baukultur eingebracht. Diese werden folglich seitens der Geschäftsstelle einer Vorprüfung unterzogen und sachgemäß vorbereitet, befundet sowie vorbegutachtet.
„Sind die Unterlagen unvollständig bzw. stehen die geplanten Projekte im Widerspruch zu den rechtlich gültigen Bestimmungen, so werden die PlanerInnen aufgefordert, Unterlagen nachzureichen bzw. das Projekt entsprechend abzuändern“, erklärt Acik.
Die aufgearbeiteten Projekte werden anschließend aufgelistet, auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Gestaltungsbeirates aufgenommen und dessen Mitgliedern übermittelt. Parallel dazu werden die PlanerInnen und BauwerberInnen eingeladen, um ihre Vorhaben dem Gestaltungsbeirat vorzustellen. Auch eine Besichtigung der einzelnen Projekte vor Ort ist vorgesehen.
Die interne Abstimmung des Fachgremiums erfolgt in der Regel unter Ausschluss der ProjektantInnen und BauwerberInnen. „Diese Vorgangsweise ermöglicht einen Diskurs, welcher die gegensätzlichen Sichtweisen respektive Positionen zu dem jeweiligen Projekt in Form einer kreativen Kollision zulässt und folglich eine konstruktive Lösung für alle Beteiligten zu gewinnen sucht“, wie Ali Acik weiter ausführt.
Foto: © Josef Vorlaufer