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Erarbeitung der Richtlinien für eine Antragsstellung ab Oktober 2023

ST. PÖLTEN. Angekündigtes Ziel der Niederösterreichischen Landesregierung ist die Einführung einer neuen finanziellen Unterstützung im Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ab Oktober 2023. Zur Ausarbeitung entsprechender Richtlinien laufen aktuell Gespräche mit Experten und Expertinnen aus den unterschiedlichsten Organisationen und Wissenschaften, um sämtliche Sichtweisen und wertvolle Inputs aus der Praxis bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen zu können.

Die zuständige Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister hielt nach dem gestrigen Gesprächstermin mit Prof. Franz Kolland vom Kompetenzzentrum für Gerontologie und Gesundheitsforschung der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften, Prof. Markus Golla vom Institut für Pflegewissenschaft der IMC Fachhochschule Krems und NÖ Hilfswerk-Geschäftsführer Christoph Gleirscher dazu fest: „Wir wissen, dass in unserem Bundesland der Großteil der pflegebedürftigen Menschen wunschgemäß zu Hause in ihren eigenen vier Wänden betreut wird. Dies deckt sich selbstverständlich auch mit unserem politischen Zugang im Pflege- und Betreuungsbereich nach dem Motto: Daheim vor stationär. Um diesen wünschenswerten Zustand auch weiterhin beibehalten zu können, wollen wir mit unserem Pflege- und Betreuungsscheck künftig die Pflegebedürftigen, und damit auch die Angehörigen, noch stärker finanziell unterstützen und die Wahlfreiheit bis ins hohe Alter fördern. Die zusätzlichen finanziellen Mittel sollen dazu beitragen, die informelle Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen flexibler und umfassender zu gestalten.“

Prof. Markus Golla (Institut für Pflegewissenschaft der IMC Fachhochschule Krems), NÖ Hilfswerk-Geschäftsführer Christoph Gleirscher, Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Prof. Franz Kolland (Kompetenzzentrum für Gerontologie und Gesundheitsforschung der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften)

Pflegebedürftige ab der Pflegegeldstufe 3, die zu Hause gepflegt und betreut werden, sollen pro Jahr zusätzlich 1.000 Euro zur besseren Gestaltung des Alltags und der Pflege erhalten. Gesamtkosten in der Höhe von rund 47 Millionen Euro werden künftig pro Jahr für dieses Vorhaben erwartet. Eine Beantragung soll ab Oktober 2023 beim Amt der NÖ Landesregierung möglich sein.

„Unsere Landsleute sollen diese Unterstützung als Leistung des Landes Niederösterreich zusätzlich zum Pflegegeld des Bundes erhalten. Die rechtlichen Grundlagen wollen wir noch vor dem Sommer erarbeiten, um jedenfalls mit Oktober 2023 eine Antragstellung zu gewährleisten. Ich danke auch allen Expertinnen und Experten aus der Praxis und der Wissenschaft für die anregenden Diskussionen und wertvollen Zugänge zu unserem Vorhaben“, so Teschl-Hofmeister.

Fotos: © NLK Filzwieser

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