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Warm anziehen, rein in die Schuhe mit den Kufen und rauf auf’s Eis: Schon geht es los mit kunstvollen Schwüngen und herrlichem Flitzen über glitzernde Flächen. Eislaufen wird immer beliebter und ist in Niederösterreich an zahlreichen Plätzen möglich. Mit den richtigen COVID-Vorsorgemaßnahmen steht dem ungetrübten Wintersportvergnügen nichts im Wege.

Kaum ein Wintersport ist so unkompliziert wie Eislaufen: Blauer Himmel, weißer Boden, klare Winterluft – und das vertraute Schürfen der Kufen. Nicht nur Kinder lieben das Gleiten und Fangen-Spielen auf eisglattem Boden und üben mit Begeisterung neue Kunststücke. Bewegung an der frischen Luft tut Körper und Seele gut und ist eine herrliche Gelegenheit, die Kalorien der Weihnachtsleckereien mit viel Spaß zu verbrennen. In den Weihnachtsferien, nach der Schule oder abends nach dem Büro ist es allemal die perfekte Gelegenheit, sich auszutoben und viel Spaß zu haben, auch wenn kein längerer Urlaub geplant ist.

Foto: © Richard Duijnstee/Pixabay

Seit 17. Dezember gibt es klare Regelungen und die meisten Eislaufplätze sind geöffnet: 2 G-Nachweis ist bei eintrittspflichtigen Eislaufplätzen und Kunsteisbahnen vorgeschrieben, Online-Reservierung vorab wird empfohlen, Abstand Halten und Maske Tragen in geschlossenen Räumen verstehen sich von selbst. Jochen Danninger, Tourismuslandesrat: „Eislaufen ist eine herrliche Möglichkeit zur Bewegung an der frischen Luft, auch wenn es früh finster wird oder das Zeitbudget ohnehin begrenzt ist. Viele Kinder lieben es, förmlich über das Eis zu ‚fliegen‘ und viele Erwachsene entdecken mit ihnen die Faszination ‚Eis‘ aufs Neue. Landauf, landab gibt es zahlreiche kleine und größere Kunsteisbahnen, und wenn das Wetter mitspielt, sind auch die Natureisplätze eine wunderschöne Möglichkeit für Wintersport. Wichtig: Das Virus macht keine Pause, seit 17. Dezember sind eintrittspflichtige Eislaufplätze nur mehr mit 2G-Nachweis nützbar.“

Michael Duscher, Geschäftsführer der Niederösterreich Werbung ergänzt: „Bei vielen Eislaufplätzen ist aus Sicherheitsgründen die Gästeanzahl begrenzt ˗ nützen Sie nach Möglichkeit die Online-Buchung! Einfach von zuhause aus oder unterwegs per Handy die Plätze reservieren, dann steht dem sicheren Eislaufvergnügen nichts mehr im Wege, und lange Wartezeiten werden ebenso vermieden!“

Öffentliche Seezugänge und beispielsweise Natur-Eislaufplätze gelten als allgemein zugängliche Sportstätten. Sie dürfen zum Eislaufen alleine oder mit Lebenspartner, mit einzelnen engsten Angehörigen oder mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen „zur körperlichen und psychischen Erholung“ genutzt werden. Für eintrittspflichtige Eislaufplätze und Kunsteisbahnen sowie Eishallen ist ein 2G-Nachweis (ausgenommen Kinder unter 12 Jahren) erforderlich. Auch Kurse dürfen abgehalten werden, Eisdiscos sind jedoch ausgesetzt. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätten dürfen nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist (z.B. Spind zum Umkleiden sowie WC-Anlagen). Hierfür gilt die Maskenpflicht (FFP2) in geschlossenen Räumen. Das Verweilen in der Sportstätte ist auf die Dauer der Sportausübung beschränkt. Buffetbetrieb und Take-away sind zulässig.

Foto: © Jill Wellington/Pixabay

Diese und alle weiteren aktuell gültigen Regeln für ein sicheres Eislauferlebnis in Niederösterreich finden Interessierte unter: www.niederoesterreich.at/coronavirus-information-wintersport. Eislaufplätze in ganz Niederösterreich und und aktuelle Informationen für Interessierte unter: www.niederoesterreich.at/eislaufplaetze.

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