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Kostenlose Mitversicherung bei der ÖGK bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 

Für viele junge Menschen beginnt mit dem Ausklingen der Sommerferien ein neuer Lebensabschnitt. Wer nach der Schule ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule beginnt, kann sich in Sachen Krankenversicherung auf die Österreichische Gesundheitskasse verlassen. 

Angehende Akademikerinnen und Akademiker sind bei den Eltern kostenlos mitversichert. Bei Anspruch auf Familienbeihilfe verlängert sich die Mitversicherung automatisch. 

Liegt kein Bezug von Familienbeihilfe vor, kann die Mitversicherung durch Vorlage der Studienbestätigung als ordentliche Studierende bzw. ordentlicher Studierender verlängert werden. Nach dem ersten Studienjahr wird zusätzlich eine Bestätigung des Studienerfolgs benötigt. 

Bei der Vorlage einer Inskriptionsbestätigung mit der Bezeichnung „Masterstudium“ ist der Nachweis für den zweiten Studienabschnitt erbracht und künftig keine Erfolgsbestätigung mehr erforderlich. Die Mitversicherung wird maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt. 

Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Bedingungen für Mitversicherung nach dem 18. Lebensjahr
Prinzipiell sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei ihren Eltern mitversichert. Mit dem 18. Geburtstag wird die Mitversicherung automatisch verlängert, wenn vom Finanzamt ein Anspruch auf Familienbeihilfe zuerkannt wurde. 

Arbeitssuchende Maturantinnen bzw. Maturanten oder jene, die erst später mit dem Studium oder der Fachhochschule beginnen, können im Falle der Erwerbslosigkeit für bis zu 24 Monate kostenlos bei den Eltern mitversichert werden. Dazu ist eine Bestätigung über das Ende der Schulausbildung (z.B. Maturazeugnis) erforderlich. Bei Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes nach dem Schulabschluss gilt: Bei laufendem Bezug der Familienbeihilfe verlängert sich die Mitversicherung bis zum Antritt des Präsenz- bzw. Zivildienstes. Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, können Kinder im Falle der Erwerbslosigkeit für bis zu 24 Monate kostenlos bei den Eltern mitversichert werden. Für die Dauer des Präsenzdienstes unterliegen die Kinder im Krankheitsfall der Heeresversorgung, während des Zivildienstes haben sie eine eigene Krankenversicherung. Weitere Auskunft zur Mitversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse erhalten Sie in allen ÖGK-Kundenservicestellen und auf www.gesundheitskasse.at/mitversicherung. 

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