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Der harte Lockdown in Wien und in Niederösterreich wird vorerst nur bis zum 25. April verlängert. Das sieht die neunte Novelle zur geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vor, die heute vom Hauptausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt wurde. Hintergrund dafür ist, dass Ausgangsbeschränkungen jeweils nur für maximal zehn Tage verhängt werden dürfen. Eine weitere Verlängerung bis zum 2. Mai – wie öffentlich angekündigt – braucht daher einen gesonderten Beschluss. Im Burgenland darf der Handel dagegen wie vorgesehen bereits wieder am 19. April öffnen. Ebenso sind dort ab diesem Zeitpunkt wieder Friseurbesuche bzw. die Inanspruchnahme anderer körpernaher Dienstleistungen erlaubt. Auch die 24-stündigen Ausgangsbeschränkungen werden ab 19. April nur noch in Wien und Niederösterreich gelten.

In den anderen Bundesländern gilt weiterhin die Regelung, dass die Wohnung zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nur zu bestimmten Zwecken wie Erholung oder Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen oder Bezugspersonen verlassen werden darf, und zwar vorerst bis 28. April. Die übrigen Bestimmungen – darunter die Restriktionen für Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie die Sonderregelungen für Vorarlberg – werden mit der Verordnungsnovelle bis zum 2. Mai verlängert.

Foto: Bob McEvoy auf Pixabay

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der nach wie vor hohen Infektionszahlen sei sowohl eine Verlängerung der verschärften Maßnahmen in den Bundesländern Niederösterreich und Wien als auch eine Verlängerung der bundesweiten nächtlichen Ausgangsregelungen unerlässlich, um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zu verhindern, heißt es im von Vizekanzler Werner Kogler vorgelegten Begleitschreiben zur Novelle.

Kogler war es auch, der heute im Ausschuss den zurückgetretenen Gesundheitsminister Rudolf Anschober vertrat. So merkte er zu einer Frage von FPÖ-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch an, wie die von Innenminister Karl Nehammer angekündigten Kontrollen von WienerInnen im Burgenland ausschauen sollen, dass er hier keinen Unterschied zur Situation in anderen Gebieten – etwa in der Grenzregion Niederösterreich-Steiermark sehe. Dass WienerInnen zum Shoppen ins Burgenland fahren, sei gemäß Verordnung jedenfalls nicht erlaubt.

Zur Lage in Vorarlberg hielt Kogler fest, dass der R-Faktor darauf hinweise, dass die Infektionszahlen dort nach oben gehen werden, während sie in anderen Bundesländern sinken. Halte dieses Auseinanderdriften an, könne das “irgendwann einmal” zum Problem werden.

Zuvor hatte Belakowitsch gemeint, dass sie sich nicht vorstellen könne, wie die Kontrollen im Burgenland erfolgen sollen, nachdem Tausende Wiener dort einen Zweitwohnsitz haben. Nikolaus Scherak (NEOS) beharrte auf dem Standpunkt seiner Fraktion, dass die Verordnung zumindest im Hinblick auf die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Vorarlberg gesetzeswidrig ist, weil diese laut COVID-19-Maßnahmengesetz nur als allerletztes Mittel verhängt werden dürfen, dort die Gastronomie aber offen habe.

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