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Die “Windhauptstadt” setzt auf erneuerbare Energie und erhöht diesbezüglich auch die Fördersätze. Die Beiträge für Private werden dabei mitunter sogar verdoppelt.

Bürgermeister Mag. Matthias Stadler verschlug es kürzlich zu einem Arbeitsgespräch in luftige Höhen: Auf einem von vier 140 Meter großen Windrädern in Pottenbrunn sprach er mit Vertretern der Regierung und der IG Windkraft über den Ausbau von erneuerbaren Energien.
Foto: © Klaus Rockenbauer

Keine andere Stadt in Österreich produziert mehr Energie durch Windkraft als St. Pölten. Aber auch neben dieser luftigen Stromquelle gibt es in der niederösterreichischen Landeshauptstadt Bestrebungen, den Anteil an erneuerbarer Energie noch weiter auszubauen. Daher wurden kürzlich im Gemeinderat die Erhöhungen der Fördersätze in diesem Bereich beschlossen.

Bürgermeister Matthias Stadler dazu: „Als Maßnahme gegen den Klimawandel wurde die Verordnung über die Förderung der Errichtung von Anlagen zur Nutzung alternativer Energien durch Hinzunahme einer Förderung für Fernwärmeanschlüsse im Stadtgebiet von St. Pölten geändert. Diese richtet sich dabei vor allem an Private und wird beitragsmäßig deutlich erhöht – teilweise sogar verdoppelt.“

Mehr Geld durch neue Förderung

Fernwärme
Neu gefördert werden Anschlüsse von Ein- und Zweifamilienhäusern (Eigenheimen) sowie Gruppenwohnbauten an das Fernwärmenetz der Fernwärme St. Pölten GmbH oder eines anderen Fernwärmeanbieters, sofern die Wärme zu einem Anteil von mindestens 80 % aus biogenen Brennstoffen oder zu einem Anteil von mindestens 50 % aus gewerblicher oder industrieller Abwärme oder aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU stammt.

Die Förderung beträgt 15 % der Errichtungssumme, max. jedoch 700 Euro pro Anlage bei Einfamilienhäusern. Bei Objekten mit mehreren Wohneinheiten wird je Wohneinheit ein zusätzlicher Förderbetrag von 100 Euro gewährt, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 1.400 Euro pro Objekt und Grundstück.

Solar- und Wärmepumpen
Die Fördersätze der bestehenden Förderungen für thermische Solaranlagen und Wärmepumpenanlagen werden ebensot angepasst.

Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung werden mit 15 % der Errichtungssumme, maximal jedoch 800 Euro pro Anlage (bisher maximal 400 Euro) gefördert. Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung werden mit 15 % der Errichtungssumme, maximal jedoch 1.000 Euro pro Anlage (bisher maximal 600 Euro) gefördert, Wärmepumpenanlagen (gem. Anforderungen Förderrichtlinien) mit 15 % der Errichtungssumme, maximal jedoch 1.000 Euro pro Anlage (bisher maximal 600 Euro).

Informationen zu den neuen Förderungen gibt es telefonisch unter 02742/333-3302 bzw. per Mail unter umweltschutz@st-poelten.gv.at.

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