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Am 29. Jänner 2023 werden die 56 Abgeordneten des Niederösterreichischen Landtags für die nächsten fünf Jahre neu gewählt. Die Abgeordneten werden in insgesamt 20 Wahlkreisen gewählt. Die Zahl der Abgeordneten pro Wahlkreis richtet sich nach der Bevölkerungsanzahl.

Gewählt wird in Niederösterreich grundsätzlich eine Partei(-liste). Der Wähler hat die Möglichkeit, durch Vergabe einer Vorzugsstimme die Listenreihung zu beeinflussen. In Niederösterreich gilt aber ein starkes Persönlichkeitswahlrecht, sodass die gültige Vorzugsstimme die allenfalls anderslautende Parteibezeichnung schlägt (Prinzip „Name vor Partei“).

Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine Partei mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen oder ein Mandat in einem Wahlkreis.

Erstmals sind nur mehr Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich wahlberechtigt.

Foto: Ulrike Leone/Pixabay
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