Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss entlastet die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher rasch und unbürokratisch
ST. PÖLTEN. Seit 19. April kann auf der Website des Landes Niederösterreich unter www.noel.gv.at der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss beantragt werden. Sechs Tage später haben mehr als ein Drittel der anspruchsberechtigten Haushalte einen Antrag gestellt. „Über 170.000 Haushalte haben bereits ihren Antrag für den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss gestellt. Insgesamt stehen für die Entlastung unserer Landsleute 85 Millionen Euro zur Verfügung“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Besondere Beachtung im Rahmen der Kriterien finden die Haushaltsgröße sowie das Brutto-Haushaltseinkommen. Den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss können jene NÖ Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen 40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. 100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben, nicht übersteigt. Für die erste Person im Haushalt gibt es 150 Euro, für jede weitere Person 50 Euro mehr. Ein 4-Personen-Haushalt, der die Kriterien erfüllt, erhält somit 300 Euro. Insgesamt können zwei Drittel der Haushalte vom NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss profitieren. Die Antragsfrist endet mit 30. Juni 2023. „Personen, die keinen PC-Zugang zur Verfügung haben, können bei der NÖ Hotline 02742/9005/15970 die Zusendung eines Antragsformulars beantragen“, so Teschl-Hofmeister.
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