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Jehovas Zeugen in Monaco rechtlich anerkannt

Der Oberste Gerichtshof in Monaco

Am 19. November 2022 wurden Jehovas Zeugen in Monaco rechtlich anerkannt. Diesem Meilenstein gingen zwei positive Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs von Monaco sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) voraus.

Der Oberste Gerichtshof in Monaco

Nach Einreichen eines Antrags der Glaubensgemeinschaft beim EGMR wurde weniger als zwei Jahre später die Regierung von Monaco zum Handeln aufgefordert. Am 9. Dezember 2021 gab der EGMR die Einigung bekannt. Die monegassische Regierung stimmte der Anerkennung von Jehovas Zeugen zu und erklärte sich außerdem bereit, die Kosten des Verfahrens in Höhe von über 35 000 Euro zu übernehmen. Am 18. November 2022 veröffentlichte die Regierung im Amtsblatt von Monaco ein Dokument, in dem die rechtliche Anerkennung einer Körperschaft von Jehovas Zeugen bestätigt wurde.

Die Mitglieder der Glaubensgemeinschaft im Fürstentum Monaco freuen sich, dass sie nun ohne staatliche Einschränkungen ihren Glauben ausüben können. Auch in Österreich sind Jehovas Zeugen seit dem 7. Mai 2009 als Religionsgesellschaft anerkannt. Sie teilen die Freude mit ihren Mitgläubigen, dass ihnen auch in Monaco dieses Privileg zuteil wurde.

Medienkontakt:
Franz Michael Zagler,
Tel: 0676/637 84 96,
E-Mail: f.m.zagler@aon.at

Foto: © jw.org

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