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Mit Sorge blicken die Mitglieder der Zeugen Jehovas in Niederösterreich nach Russland. Beinahe wöchentlich erfahren sie von neuen Fällen aggressiver Übergriffe auf ihre Glaubensgeschwister.

Ähnlich wie zu Zeiten der Sowjetunion kommt es zunehmend zu systematischer Verfolgung. Nach dem Stand vom 16. Februar 2021 befinden sich 42 Zeugen Jehovas in Untersuchungshaft oder wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, 27 weitere stehen unter Hausarrest und 207 dürfen ihren Wohnort nicht verlassen. Allen wird vorgeworfen, sich an den Aktivitäten einer „extremistischen“ Organisation zu beteiligen, diese zu organisieren oder zu finanzieren. Gegen mindestens 391 Zeugen Jehovas im Alter von 19 bis 90 Jahren wird zurzeit strafrechtlich ermittelt.

Als Rechtfertigung für dieses Vorgehen verweisen die Behörden auf die Auflösung der Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen im April 2017 und wenden Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation, der sich auf extremistische Aktivitäten bezieht, missbräuchlich an.

In Wirklichkeit werden Zeugen Jehovas strafrechtlich verfolgt, weil sie friedlich ihren Glauben ausüben.

Wie zum Beispiel der dänische Staatsbürger Dennis Christensen. Er wurde am 25. Mai 2017 in Orjol festgenommen, weil er eine friedliche Zusammenkunft von Jehovas Zeugen besuchte. Nach einem fast einjährigen Strafverfahren, bei dem Christensen über 50 Mal vor Gericht erschienen war, wurde er einzig aufgrund seiner Religionsausübung als Zeuge Jehovas zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Am 6. Februar 2019 verkündete Richter Alexei Rudnew vom Schelesnodoroschny-Bezirksgericht in Orjol die Entscheidung. Christensen wurde gemäß Artikel 282.2 (1) RFCC des „Organisierens von Aktivitäten einer extremistischen Organisation“ beschuldigt und verurteilt. Am 23. Mai 2019 wies ein dreiköpfiges Richtergremium am Regionalgericht Orjol die eingelegten Rechtsmittel zurück und bestätigte Bruder Christensens Verurteilung zu sechs Jahren Haft.

Dennis Christensen als er 2019 ins Schelesnodoroschny-Bezirksgericht Orjol gebracht wird.

Ein beliebtes Mittel sind auch Hausdurchsuchungen und Razzien. Gegen Konstantin Baschenow, Alexei Budentschuk, Felix Machammadijew, Roman Gridasow, Gennadi German und Alexei Miretski wurde Anklage erhoben, nachdem russische Beamte am 12. Juni 2018 Razzien in sieben Wohnungen von Zeugen Jehovas in Saratow durchgeführt hatten. Dabei brachen die Polizisten Wohnungstüren auf, beschlagnahmten persönlichen Besitz und platzierten in einigen Fällen verbotene religiöse Literatur von Jehovas Zeugen. Mehr als 10 Zeugen Jehovas wurden festgenommen und bis kurz vor Mitternacht vernommen. 3 von ihnen wurden in Gewahrsam genommen und verbrachten fast ein Jahr in Untersuchungshaft.

Am 19. September 2019 verurteilte Richter Dmitri Larin am Leninski-Bezirksgericht Saratow die 6 Zeugen Jehovas wegen angeblichen „Organisierens extremistischer Aktivitäten“ zu Freiheitsstrafen von langer Dauer. 2 von ihnen wurden zu dreieinhalb Jahren, einer zu drei Jahren und 3 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht entschied außerdem, dass alle nach dem Verbüßen ihrer Freiheitsstrafen fünf Jahre lang keine Führungspositionen in öffentlichen Einrichtungen bekleiden dürfen. Sie wurden darüber hinaus im Gefängnis schwer misshandelt. Am 6. Februar 2020 wurden Alexei Budentschuk, Gennadi German, Roman Gridasow, Felix Machammadijew und Alexei Miretski von Gefängniswärtern des Straflagers Nr. 1 brutal mit Knüppeln geschlagen. Felix Machammadijew wurde so heftig geschlagen, dass er mit einem Rippenbruch, einer Lungenverletzung und einem Nierenschaden im Krankenhaus behandelt werden musste.

Weitere Beispiele sind auf www.jw.org/de/nachrichten zu finden.

Medienkontakt:
Franz Michael Zagler,
Tel: 0676/637 84 96,
E-Mail: f.m.zagler@aon.at

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