Landesrat Danninger, Klubobmann Schneeberger und Klubobmann Hundsmüller präsentieren Unterstützungsleistung für NÖ Sportvereine
Um die Zahl der COVID-19-Neuinfektionen in den Griff zu bekommen und einen zweiten Lockdown zu verhindern, finden in Niederösterreich – auf Empfehlung der Landessanitätsdirektion – seit dem 5. Oktober die meisten Sport-Veranstaltungen in Bezirken mit der Corona-Ampelfarbe Orange ohne Zuschauer statt. Dadurch haben die Sportvereine Einnahmen aus Ticketerlösen und Buffetbetrieb eingebüßt, jedoch die Kosten für den laufenden Betrieb zu tragen. Der Bund hat kürzlich angekündigt, den NPO-Fonds bis Ende des Jahres zu verlängern. Dieser deckt jedoch nicht alle Kosten ab. Daher haben Sportlandesrat Jochen Danninger, ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger und SPÖ- Klubobmann Reinhard Hundsmüller einen blau-gelben Schutzschirm für Niederösterreichs Sportvereine präsentiert.
Der Schutzschirm sieht zusätzlich zur NPO-Fonds-Förderung des Bundes eine Prämie pro Geisterspiel je nach Sportart und Liga von mindestens 500 Euro bis maximal 3.500 Euro im Zeitraum von 5. Oktober bis 31. Dezember 2020 vor. In Summe werden so an die heimischen Sportvereine rund 2 Mio. Euro an Unterstützungsleistungen ausgeschüttet. Ansuchen können Sportvereine, die ihren Vereinssitz in Niederösterreich haben, in der Saison 2020/2021 Meisterschaftsbetrieb haben, zumindest eine Nachwuchsmannschaft stellen, auch für den NPO-Fonds angesucht haben und Einnahmen aus dem Ticketverkauf 2019 nachweisen können. Das betrifft in Niederösterreich rund 500 Vereine. Die Richtlinien sind nach dem Beschluss der Landesregierung ab 21. Oktober auf der Webseite des Landes Niederösterreich verfügbar.
Sportlandesrat Jochen Danninger: „Sportvereine zeichnen unsere Sportlandschaft aus, sorgen für die Sportstars von morgen, halten die Bevölkerung gesund und sind wesentlich für unser gesellschaftliches Miteinander. In dieser Ausnahmesituation brauchen die Sportvereine unsere Unterstützung und wir werden schnell und unbürokratisch helfen. Dazu habe ich mich mit Vertretern von Sportvereinen über geeignete Unterstützungsmaßnahmen ausgetauscht. Mit unserem Schutzschirm können die heimischen Sportvereine ihren Spielbetrieb und vor allem ihre für das Land so wichtige Nachwuchsarbeit aufrechterhalten. Ein Beispiel: Ein Fußballverein aus der 1. Landesliga muss vier Heimspiele ohne Zuschauer austragen. In diesem Fall erhält er bis Saisonende 10.000 Euro an Geisterspielprämien aus dem Schutzschirm des Landes. Die ersten Anträge können mit Anfang November für die Geisterspiele des Vormonats ab 5. Oktober gestellt werden. Ich bin überzeugt, mit diesem Schutzschirm werden wir den wirtschaftlichen Fortbestand der heimischen Sportvereine sichern können.“
ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger: „Unser Land braucht möglichst viele Sportvereine, darum sind wir gefordert zu helfen. Zum einen ist mir, wichtig, dass unsere Vereine das Maximum an Bundesmittel herausholen, das ihnen zusteht. Daher haben wir eine eigene Hotline eingerichtet. Zum anderen, wird das Land Niederösterreich seine On-Top-Förderungen rasch und unbürokratisch auszahlen. Nun ist es mir auch wichtig, wie im Sport üblich als Team aufzutreten, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und zusammen einen zweiten Lockdown zu verhindern.“
SPÖ-Klubobmann Reinhard Hundsmüller: „Nach Bekanntwerden der neuen Verordnung, hat die Sozialdemokratie noch am selben Tag darauf gedrängt, die Sportvereine in Niederösterreich bei der Austragung eines Geisterspiels finanziell zu entschädigen. Dass unsere ursprüngliche Forderung von 1.500 Euro für den austragenden Verein nun in gestaffelter Form von der Regionalliga beginnend bis in die 2. Klassen zur Anwendung kommt, ist eine sinnvolle Maßnahme, um den höheren Einnahmenentfall in den oberen Ligen zu kompensieren. Dieser Zuschuss des Landes NÖ soll in Verbindung mit dem NPO Fonds des Bundes als Überbrückung dienen und dabei helfen, die laufenden Fixkosten unserer Fußballvereine zu decken! Des Weiteren ist diese Entscheidung auch im Hinblick auf den Nachwuchssport von großer Bedeutung: Denn für unsere Kinder und Jugendlichen stellt der Fußball nicht nur eine gesundheitsfördernde Form der Bewegung dar, sondern auch ein soziales Lern- und Handlungsfeld – und dafür ist die Aufrechterhaltung des Spielbetriebes unserer Vereine unabdingbar! Wir sind jedenfalls froh darüber, dass wir uns rasch einigen konnten!“
Fördersätze pro Geisterspiel:
Sportligen der Allgemeinen Klasse | Fördersatz |
Fußball, Regionalliga | 3.500 € |
Fußball, 1. Landesliga | 2.500 € |
Fußball, 2. Landesliga | 2.000 € |
Fußball, Gebietsliga | 1.250 € |
Fußball, 1. Klasse | 1.000 € |
Fußball, 2. Klasse | 750 € |
Bundesligen in weiteren Sportarten, die nicht im Sportligen-COVID-19-Fonds abgedeckt sind | 1.000 € |
Sonstige Ligen | 500 € |
Zudem hat das Land Niederösterreich für die Sportvereine eine Hotline unter der Nummer 02742/9005-12597 ins Leben gerufen, um die Sportvereine bei ihren Anträgen zu unterstützen. Die Aktion des Landes Niederösterreich „Service Freiwillige“ steht zudem unter der Nummer 0810 00 10 92 sogar mit einem Steuerberater zur Verfügung, der im Bedarfsfall kostenlos die Einreichung und Abwicklung der Antragstellung übernehmen kann.
Foto: NLK Burchhart