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NÖ fordert Erleichterungen und Erfahrungsaustausch

WIEN. Bei der gestrigen LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz in Wien hat Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister zentrale Themen zur Verbesserung der Wohnbausituation in Österreich angesprochen. Eines der Ziele der Konferenz ist es, die Rahmenbedingungen für Sanierungen zu erleichtern und den Austausch zwischen den Bundesländern zu fördern. „Wir müssen die OIB-Richtlinien auf ihre Effizienz prüfen“, betonte Teschl-Hofmeister.

Die Landesrätin stellte fest, dass einige Bundesländer bereits Vorarbeiten geleistet haben und die Spielräume der OIB-Richtlinie ausgelotet wurden. Niederösterreich lädt die anderen Bundesländer zu einem Erfahrungsaustausch ein, um gemeinsame Lösungen zu finden und die Sanierungsprozesse zu vereinfachen. „Es ist wichtig, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen, um die Herausforderungen im Wohnbau zu meistern“, so Teschl-Hofmeister.

Ein weiterer zentraler Punkt der Diskussion war die KIM-Verordnung, die seit dem 1. August 2022 in Kraft ist und der Begrenzung systemischer Risiken bei Fremdkapitalfinanzierungen von Wohnimmobilien dient. Alle Bundesländer sind sich einig, dass die KIM-V auslaufen oder zumindest gelockert werden muss. Aufgrund der weiterhin gedämpften Baukonjunktur und dem starken Rückgang an Baubewilligungen wird eine Anpassung der KIM-V als notwendig erachtet. Dies betrifft insbesondere den Eigengebrauch bei der erstmaligen Anschaffung einer Wohnung sowie die Vorfinanzierung einer Wohnbauförderung. Die LandeswohnbaureferentInnenkonferenz bekräftigt daher ihren Beschluss vom 6. Oktober 2023 und fordert den Bundesminister für Finanzen sowie das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) und die Finanzmarktaufsichtsbehörde auf, entsprechend tätig zu werden.

Vorarlberg Landesrat Marco Tittler, Oberösterreich Landeshauptmann Stellvertreter Manfred Haimbuchner, Steiermarks Landesrätin Simone Schmiedtbauer, Niederösterreichs Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Salzburgs Landesrat Martin Zauner und Burgenlands Landesrat Heinrich Dorner.

Darüber hinaus wurde ein Antrag von Niederösterreich zur Berücksichtigung von Landesförderungen bei der steuerlichen Abschreibung diskutiert. „Die LandeswohnbaureferentInnenkonferenz ersucht den Herrn Bundesminister für Finanzen sowie die Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, insbesondere aus Gründen der Impulssetzung für den Klimaschutz und zur Forcierung von Energieeinsparungen für eine Berücksichtigung von inhaltlich definierten, auch nicht Bundes-geförderten Maßnahmen in § 18 Abs. 1 Z 10 Einkommenssteuergesetz zu sorgen“, erklärte Teschl-Hofmeister.

Die aktuelle Regelung schränkt den beabsichtigten Lenkungseffekt im Sinne des Klimaschutzes stark ein und führt bei vielen Betroffenen, die auf Landesförderungen setzen, zu Unverständnis. Nur wer eine Förderung des Bundes in Anspruch nehmen kann, hat Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung seiner Ausgaben für thermisch-energetische Gebäudesanierungen.

Die LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz zeigt sich motiviert, die besprochenen Themen voranzutreiben und setzt auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern sowie dem Bund, um die Herausforderungen im Wohnbau nachhaltig zu meistern.

Foto: © Elke Ecker

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