Start Niederösterreich Landtagspräsident Wilfing zur NÖ Landtagswahl am 29. Jänner

Landtagspräsident Wilfing zur NÖ Landtagswahl am 29. Jänner

Am Sonntag, den 29. Jänner 2023 wählt Niederösterreich einen neuen Landtag. In einer Pressekonferenz richtete Landtagspräsident Karl Wilfing einen Appell an die Wählerinnen und Wähler: „Nehmen Sie sich diese fünf Minuten Zeit, um die nächsten fünf Jahre das Lebensumfeld in Ihrer Stadt, Gemeinde, Ihrem Bezirk und im Land mitzubestimmen.“

Die Demokratie sei eines der wichtigsten Güter, das man habe und man sollte sich jeden Tag dafür einsetzen, die demokratischen Tugenden und Werte einzubringen und zu leben. „Am 29. Jänner besteht diese Möglichkeit und deshalb meine Bitte an jede und jeden: gehen Sie zur Wahl und entscheiden Sie über die Zukunft unseres Heimatlandes mit“, so Wilfing.

Landtagspräsident Karl Wilfing und Peter Anerinhof, Leiter der Abt. Wahlen. Foto: © NLK Burchhart

Der Präsident führte weiter aus, dass nach aktuellem Stand am Wahlsonntag in 2.623 Sprengeln gewählt werden könne. Am frühesten, bereits um sechs Uhr, öffnen die Wahlsprengel Euratsfeld im Bezirk Amstetten und der Sprengel 6 im Neuen Rathaus in Wr. Neustadt. Die Sprengel Großhofen im Bezirk Gänserndorf und Breitenstein im Bezirk Neunkirchen schließen am frühesten (zehn Uhr) und am längsten geöffnet habe der Sprengel Wolfsgraben im Bezirk St. Pölten (bis 17.00). „Die kürzeste Wahlmöglichkeit haben Wählerinnen und Wähler im Ortsteil Pranhartsberg in der Gemeinde Sitzendorf an der Schmida“, sagte Wilfing – hier habe das Wahllokal nur von elf bis zwölf Uhr geöffnet. In der Liste der Wahlsprengel, die bereits auf der Homepage des Landes NÖ (noe.gv.at) veröffentlicht ist, finde man auch Sprengel in NÖ Landespflegeheimen, dort sind aber nur Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims zur Stimmabgabe berechtigt.

Der Landtagspräsident informierte außerdem noch zur Briefwahl. Wolle man per Briefwahl wählen, solle man unbedingt die postalischen Zeiten, sowohl beim Antrag als auch bei der Rücksendung, beachten. „Ist die Briefwahlkarte bis 6.29 Uhr am Wahltag nicht im Wahllokal eingelangt, ist keine Stimmabgabe mehr möglich“, erklärte er. Dann sei auch das Wählen vor Ort im Wahllokal unmöglich, da der Antrag der Briefwahlkarte vermerkt sei und es sich somit um eine doppelte Stimmabgabe handeln würde.

Abschließend bedankte sich Wilfing explizit bei den rund 33.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die bei der Wahl unterstützen. Ein Wahlergebnis erwarte man am Wahlsonntag zwischen 20 und 21 Uhr, der neue Landtag muss sich bis spätestens acht Wochen nach der Wahl neu konstituieren.

Die mobile Version verlassen