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Die Versorgungssicherheit wird mittlerweile als wesentlicher Wert angesehen. Daher ist es umso wichtiger, dass der Produktionssicherung in der Land- und Forstwirtschaft oberste Priorität eingeräumt wird. Dafür bedarf es verschiedener Rahmenbedingungen und Maßnahmen. „Praxistaugliche Lösungen im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel sind hier jedenfalls unverzichtbar“, erklärt Landwirtschaftskammer NÖ-Vizepräsident Lorenz Mayr. Konkret fordert er, gemeinsam mit den Obleuten der landwirtschaftlichen Verbände, die Abänderung des SUR-Verordnungsentwurfs und weiterhin die Möglichkeit für Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln.

Ziel jeder Entwicklung muss sein, die Eigenversorgung mit österreichischen Produkten zu erhöhen, mindestens aber zu erhalten. Daher braucht es auch Rahmenbedingungen und Maßnahmen, um die Produktion und somit die Versorgung abzusichern. Dazu zählen etwa die Zulassung und Verfügbarkeit von wirksamen Pflanzenschutzmitteln. „Wir Bäuerinnen und Bauern brauchen auch in Zukunft einen vernünftigen, sicheren und bedarfsgerechten Pflanzenschutz. Nur so kann die Versorgung mit leistbaren, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und nachhaltigen Rohstoffen sichergestellt werden“, betont Mayr und übergab gemeinsam mit den Obleuten der landwirtschaftlichen Verbände eine Petition an die Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich. Die Agrarvertreter appellieren an die Europäische Kommission, die Produktions- und Versorgungssicherheit in den Vordergrund zu stellen. Zwei Maßnahmen sind dafür jedenfalls erforderlich: die Abänderung des SUR-Verordnungsentwurfs sowie die Möglichkeit für Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln.

NÖ Weinbaupräsident Reinhard Zöchmann, NÖ Gemüsebauverband-Obmann Karl Auer, Landwirtschaftskammer NÖ-Vizepräsident Lorenz Mayr, Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich Anna Knyazeva, Arznei- und Gewürzpflanzenbauverband-Obmann Franz Tiefenbacher, Rübenbauern-GF Markus Schöberl, InteressenGemeinschaft Erdäpfelbau-Obmann Franz Wanzenböck

Dringender Abänderungsbedarf der SUR-Verordnung
Der derzeitige Entwurf zur SUR-Verordnung („Sustainable Use Regulation“ = SUR) beinhaltet unter anderem nicht umsetzbare Vorgaben zu Reduktionszielen bei Pflanzenschutzmitteln, völlig überbordende Dokumentationsverpflichtungen zu Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes oder ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln in „bestimmten Gebieten“. Verordnungen mit derartigen Auswirkungen auf die Produktionssicherung dürfen niemals ohne eine umfassende Folgenabschätzung erstellt werden. „Wir fordern daher die Abänderung des Verordnungsentwurfes, damit eine sich- weiterentwickelnde nachhaltige Produktion und eine gesicherte Versorgung in Europa weiterhin möglich ist“, so Mayr. Zukunftsfähige Produktionspotentiale sind sicherzustellen und ungeeignete Einschränkungen bei den Wirkstoffen, praxisfremde Düngereduktionsmaßnahmen und überbordende Dokumentationsverpflichtungen sind abzulehnen.

Notfallzulassungen weiterhin unverzichtbar
Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln stellen oftmals – sowohl in der konventionellen als auch biologischen Landwirtschaft – Maßnahmen dar, die zur Schließung von Zulassungslücken oder zur Regulierung anderwärtiger nicht behandelbarer Schaderreger notwendig sind. Dafür müssen auch in Zukunft Notfallzulassungen möglich sein. Als aktuelles Beispiel sei hier die Zuckerrübe genannt. Durch das Verbot der Neonicotinoid-Saatgutbeize fehlt für den Rübenanbau ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung des Rübenderbrüsslers. Die Erhaltung der aktuellen Rübenanbaufläche wird damit massiv erschwert. „Wir Bäuerinnen und Bauern tun alles dafür, um die Ernte – egal welcher Kultur – und damit die Versorgung abzusichern. Wir brauchen aber auch die notwendigen Mittel dazu“, sagt Mayr abschließend.

Foto: © LK NÖ/Michael Gruber

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