Lockdown führt zu veränderten Besuchsregelungen in NÖ Pflegeeinrichtungen

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Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister
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LR Teschl-Hofmeister: Besuche nur mit negativen Testergebnis möglich

Der zweite Lockdown wirkt sich, wie auch schon im Frühjahr, auch auf die NÖ Pflegeeinrichtungen aus. „Besuche sind in den NÖ Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren nur mehr mit einem negativen Corona-Test-Ergebnis möglich. Besucherinnen und Besucher, die nicht über ein mitgebrachtes Testergebnis verfügen, können sich vor Ort mit einem Antigen-Test testen lassen“, erklärt Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und betont: „Unsere Bewohnerinnen und Bewohner zählen in dieser Pandemie zur Hoch-Risikogruppe und müssen daher besonders gut geschützt werden. Besuche werden in eingeschränkter Form allerdings auch weiterhin möglich sein, da wir wissen, wie wichtig die sozialen Kontakte auch für unsere Bewohnerinnen und Bewohner sind.“ Kann weder ein negativer Antigen-Test noch ein negativer PCR-Test nachgewiesen werden und wird der Antigen-Test im PBZ/PFZ verweigert, ist kein Besuch möglich.

In den Einrichtungen sind weiterhin entsprechende Zutrittskontrollen notwendig. So wird die Kontrolle der Temperatur der Besucherinnen und Besucher mittels Infrarotthermometer durchgeführt sowie die notwendigen Daten aufgenommen und die Desinfektion der Hände kontrolliert. Auch im Eingangsbereich ist stets ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern sicherzustellen. Alle Besucherinnen und Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts in der Pflegeeinrichtung eine dicht sitzende FFP-2-Atemschutzmaske ohne Ventil tragen. Pro Bewohnerin bzw. pro Bewohner ist ein Besuch pro Woche möglich. Die Besuchszeit wird für die Zeit von 13 bis 17 Uhr von Montag bis Sonntag festgelegt, wobei die Besuchszeit maximal 30 Minuten beträgt. Während des Lockdowns sind Besuche ausschließlich in dafür vorgesehenen Besucherloungen möglich.

Ausnahmen sind, wie auch im Frühjahr, im Bereich der Palliativ- und Hospizbegleitung sowie der Seelsorge zu kritischen Lebensereignissen zu gewähren. Allerdings müssen auch diese Besucherinnen und Besucher ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines PCR-Tests nachweisen können bzw. vor Ort einen Antigen-Test durchführen lassen.

„Wir wissen, dass ältere Menschen zur Hoch-Risikogruppe gehören und daher in dieser Zeit besonders geschützt werden müssen. Andererseits ist auch klar, dass es für diese Menschen enorm wichtig ist, den Kontakt zu ihren Angehörigen aufrecht zu halten und sie regelmäßig zu sehen. Mit den entsprechenden Rahmenbedingungen möchten wir sicherstellen, dass Besuche – wenn auch in eingeschränkter Form – weiterhin möglich sind.

Die Gesundheit aller Beteiligten muss aber stets von oberster Priorität sein“, erklärt Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister abschließend.

Foto: NLK Burchhart

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