Start Niederösterreich Skandal: Neuer Atomreaktor bei Grenze zu NÖ geplant

Skandal: Neuer Atomreaktor bei Grenze zu NÖ geplant

LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf übt scharfe Kritik am Ausbau des AKW Dukovany Foto: © NLK Filzwieser

Die Entscheidung der tschechischen Regierung, die Finanzierung des geplanten Dukovany-Ausbaus durchzuwinken, führt zu scharfer Kritik aus Niederösterreich: „Das AKW Dukovany liegt nur 35 Kilometer von der niederösterreichischen Grenze entfernt. Der Ausbau der bestehenden vier alten Reaktoren um einen weiteren gefährdet die Sicherheit der gesamten Region, und damit auch Niederösterreich. Es ist unverständlich und verantwortungslos, heutzutage noch Atommeiler zu bauen. Das konterkariert auch den europäischen Weg der Energiewende, denn da gehört die veraltete Atomtechnologie sicher nicht dazu,“ so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.

Die Kosten von vorläufig rund 6,1 Milliarden Euro sollen zu 70 Prozent vom Staat Tschechien direkt, der Rest vom teilstaatlichen Tschechischen Energiekonzern (CEZ) getragen werden. „Damit investieren unsere Nachbarn staatliches Geld in Uralttechnologie, statt auf saubere Energieformen zu setzen. Auch Tschechien hat Potential im Bereich der Wasserkraft, im Bereich der Windkraft, auch die Sonne scheint in Tschechien genug für die Photovoltaik.“ Mit einer Entscheidung, die Atomkraft heute weiter auszubauen, mache man sich auf viele Jahrzehnte abhängig von dieser Technologie und von ausländischen Atomkonzernen. Pernkopf: „Die bisherigen Reaktoren wurden vor rund dreißig Jahren nach russischer Bauart errichtet, und auch diesmal haben unter anderem Konzerne aus Russland und China Interesse an dem Milliarden-Auftrag signalisiert. Der Ausbau des AKW Dukovany ist daher nicht nur eine Gefahr für die Umwelt, sondern auch für die Sicherheit Europas.“ Umweltministerin Leonore Gewessler und die Bundesregierung müsse nun alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung ausschöpfen, unter anderem stelle sich die dringende Frage nach der wettbewerbs- und beihilfenrechtlichen Zulässigkeit, so Pernkopf abschließend.

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