Am morgigen Mittwoch finden österreichweit Öffnungsschritte in Gastronomie und Tourismus statt. Niederösterreich erweitert daher die Corona-Testmöglichkeiten um sogenannte „Selbsttests“. Ab sofort steht unter www.selbsttestung.at eine weitere Option zur Testung mit Antigen-Tests zur Verfügung, das erklärten LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig in einem Pressegespräch. Zusätzlich ist unter www.impfung.at ab sofort eine Vormerkung für Impfungen der 12- bis 15- Jährigen möglich.
„Wir sind für die Öffnungen sehr gut gerüstet. Die Testungen laufen in Niederösterreich sehr gut, wir können bis zu 500.000 Testungen pro Woche durchführen“, sagte LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf. Auch im Bereich der Impfanmeldung sei er sehr zufrieden, die Impfbereitschaft sei sehr hoch. „Aktuell sind schon mehr als 75 Prozent der impfbaren Bevölkerung in Niederösterreich geimpft oder haben einen Termin gebucht. Mit unserem Weg, alle Altersgruppen für die Impfung freizuschalten, haben die Menschen in Niederösterreich rasch Klarheit und Sicherheit, wann und wo ihre Impfung stattfindet, das gibt Sicherheit und Hoffnung.“ Er gehe zudem davon aus, dass Ende Mai, Anfang Juni die Impfstoff-Freigabe für die 12- bis 15-Jährigen kommen werde. „Wir wollen das erste Bundesland sein, das dafür gerüstet ist. Daher bieten wir ab sofort unter www.impfung.at eine Vormerkung für die Erziehungsberechtigten der 12- bis 15- Jährigen an“, so der LH-Stellvertreter. Damit gebe man den Eltern und Kindern eine „gute Perspektive.“ Für Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig war die niederösterreichische Strategie, Impftermine für alle Altersgruppen freizuschalten, richtig. Daher sei es gut, nun ein Vormerksystem für Kinder zu machen, um einen Überblick über den Bedarf zu bekommen. „Daraus erkennen wir auch, ob wir noch Überzeugungsarbeit für die Impfung leisten müssen“, so die Landesrätin, die ergänzt: „Wir wollen die Eltern auf dem Weg zur Impfung mitnehmen, Angst und Skepsis nehmen, um eine gute Durchimpfungsrate zu erhalten.“
Im Hinblick auf die Öffnungsschritte sei laut Pernkopf und Königsberger-Ludwig ein weiterer Anstieg bei den Testungen zu erwarten. Daher erweitere man das Angebot um sogenannte „Selbsttests“, die in den Apotheken erhältlich sind. Wie die Selbsttests durchgeführt werden, erläuterte Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer von Notruf NÖ: Die Durchführung des Covid-19 Selbsttest erfolgt gemäß der mitgelieferten Gebrauchsanweisung. Bei einem positiven Ergebnis muss man zu Hause bleiben, 1450 anrufen und telefonisch das positive Selbsttestergebnis melden. Die Mitarbeiter informieren über alle weiteren Schritte. Bei einem ungültigen Ergebnis sollte man den Antigen-Schnelltest wiederholen. Bei einem negativen Ergebnis meldet man das Testergebnis ein. Dazu öffnet man – idealerweise am Smartphone – die Webseite www.selbsttestung.at, verifiziert die Handynummer und füllt alle Stammdaten aus. Nach Bestätigung der Richtigkeit der Daten und der Zustimmung der Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutzerklärung schreibt man den via SMS zugesendeten Code auf die Vorderseite des Selbsttests. Danach fotografiert man per Smartphone den Test mit dem SMS-Code. In weiterer Folge entwertet man den Selbsttest, in dem man ihn im Ergebnisfeld markiert oder schwärzt und nimmt ein weiteres Foto vom entwerteten Selbsttest auf. Zum Entwerten soll ein permanenter Marker oder Stift verwendet werden. Nachdem das Testergebnis eingereicht wurde, wird innerhalb weniger Minuten per SMS ein Link zugesendet. Mit diesem Link kann man dann das persönliche Testzertifikat jederzeit abrufen und herzeigen, das aber nur gültig ist, wenn am Zertifikat auf dem linken Foto ein negativer Test und auf dem rechten Foto der danach entwertete Test gut zu erkennen ist.
Während PCR-Tests eine Gültigkeit von 72 Stunden haben, sind Antigen-Tests und „Nasenbohrer“-Tests aus den Teststraßen 48 Stunden gültig. Die neuen Selbsttests gelten bis zu 24 Stunden als Eintrittstests. Zudem gebe es auch „Point of Sale“-Tests, die in Ausnahmefällen beispielsweise in den Gaststätten gemacht werden können, die nur für die Dauer des Aufenthalts gültig sind. Auch Schultests im neuen Stickeralbum sind künftig als Eintrittstest zugelassen.