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„Die Benachteiligung einzelner Branchen verursacht Unverständnis und Abgrenzungsprobleme. Es muss auch für die Freizeit- und Sportbetriebe 3G gelten“, betont der Branchensprecher in der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ), Gert Zaunbauer.

Die Lockerungen für Veranstaltungen, sprich der Entfall der Personenobergrenzen für Veranstaltungen (bei gleichzeitiger Beibehaltung von 2G) seit letztem Samstag, sorgt in der heimischen Veranstaltungsbranche für Erleichterung und bringt endlich wieder eine gewisse Planbarkeit. „Das ist zwar ein positiver Schritt in die richtige Richtung, doch es braucht Lockerungen für alle Freizeit- und Sportbetriebe“, unterstreicht Gert Zaunbauer, Obmann der Sport- und Freizeitbetriebe in der WKNÖ.

Gert Zaunbauer, Obmann der Freizeit- und Sportbetriebe in der Wirtschaftskammer NÖ, fordert Gleichbehandlung

In der gesamten Branche herrsche Aufregung darüber, dass es in vielen Bereichen bereits Lockerungen gebe, „während die Freizeit- und Sportbetriebe scheinbar vergessen worden sind.“ So sei es etwa für die Fitnessbetriebe nicht begreiflich, dass gesundheitsfördernde Aktivitäten 2G brauchen. „Eine zeitversetzte gestaffelte Rückkehr zur 3G-Regel ist nicht nachvollziehbar und wirft sowohl Gleichheits- als auch Abgrenzungsprobleme auf. Wir fordern daher eine Gleichbehandlung der Freizeit- und Sportbetriebe und die Anwendung von 3G spätestens ab 19. Februar“, so Zaunbauer.

Foto: © Putz&Stingl/Gregor Nesvadba

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