Start Niederösterreich NÖ Landesarchiv wird zum digitalen Gedächtnis des Landes

NÖ Landesarchiv wird zum digitalen Gedächtnis des Landes

LH Mikl-Leitner und LR Schleritzko machten sich beim Lokalaugenschein mit Roman Zehetmayer, Leiter des Landesarchivs, selbst ein Bild der Neuerungen. Foto: © NLK Burchhart

Als erstes Bundesland Österreichs digitalisiert Niederösterreich sein Landesarchiv. „Mit diesem Projekt nimmt Niederösterreich eine Vorreiterrolle ein. Das Gedächtnis des Landes lagert damit nicht mehr nur analog, sondern wird zukünftig auch digital vernetzt zur Verfügung stehen“, so Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrat Ludwig Schleritzko, der für das Archivwesen im Bundesland zuständig ist, bei einem Lokalaugenschein.

„Mit der Installation des digitalen Landesarchives wird eine zeitlich wie örtlich ungebundene, bequeme Recherche und transparente Aufbewahrung gewährleistet. Archivierte digitale Unterlagen können künftig von Nutzerinnen und Nutzern von zu Hause aus gefunden und angesehen werden“, erläutert Landeshauptfrau Mikl-Leitner.

Bereits vor zwei Jahren wurde ein Projektteam, bestehend aus Mitarbeitern der Landes-IT und dem NÖ Landesarchiv, mit der Beschaffung eines digitalen Archivs beauftragt. Nach Erarbeitung eines Konzeptes und der Kriterien für eine Ausschreibung findet das rund 250.000 Euro schwere Projekt nun im Sommer seinen Abschluss.

„In den nächsten Monaten wird die Software implementiert, was einige Arbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NÖ Landesarchivs bedeutet. Das digitale Archiv muss installiert und Millionen an elektronischen Akten übernommen werden. Diese Tätigkeit wird auch in Zukunft eine der wichtigsten des NÖ Landesarchives sein“, so Landesrat Ludwig Schleritzko.

„Das digitale Archiv ist ein komplexes Softwaresystem, das elektronische Akten zur Archivierung übernimmt und so eine dauerhafte und unverfälschte Aufbewahrung gewährleistet. Durch das digitale Archiv können so elektronische Akten aus dem Dokumentenmanagementsystem der NÖ Landesverwaltung übernommen werden. Sobald ein elektronischer Akt archiviert ist, wird dieser aus dem aktiven System entfernt, wodurch eine dringend notwendige Entlastung des Systems ermöglicht wird. Außerdem stellt das Löschen im produktiven System und das gleichzeitige Archivieren im digitalen Archiv auch eine wesentliche Maßnahme zur effektiveren Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung dar“, erklärt Roman Zehetmayer, Archivdirektor und Leiter der Abteilung K2.

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