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Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister: Geld kommt den Familien für eine bessere Vereinbarkeit zugut

St. Pölten (31.5.2022) Bei der heutigen Regierungssitzung wurde einstimmig eine weitere Teilauszahlung für Fördergeld aus der aktuellen 15a-Vereinbarung genehmigt. Insgesamt werden Zweckzuschüsse in Höhe von knapp 1,7 Millionen Euro für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes ausbezahlt.

„Das primäre Ziel der 15a-Vereinbarung ist die Erhöhung der Betreuungsquote der unter 3-Jährigen. Hier wird von Seiten des Landes und der Gemeinden ohnehin viel Geld in die Hand genommen. Durch die 15a-Vereinbarung unterstützt auch der Bund, wenn es um die Schaffung neuer Betreuungsplätze geht. Ich freue mich, dass wir so gemeinsam am wichtigen Ausbau der Kinderbetreuung arbeiten“ so Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Die 15a-Mittel werden für Investitionskostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen und zum Erreichen der Barrierefreiheit aufgewendet. Weiters fließen die Mittel in Personalkostenzuschüsse. Zusätzlich werden Investitionen zur Neuschaffung von Betreuungsangeboten durch Tageseltern sowie Zuschüsse für Ausbildungslehrgänge für Tageseltern gefördert.

„Unsere Gemeinden haben längst erkannt, dass für Jungfamilien ein gutes Kinderbetreuungsangebot ein entscheidender Faktor ist, wenn es um die Wohnortwahl geht. Sie sind daher bemüht, den Bedürfnissen der Familien Rechnung zu tragen. In diese Richtung werden wir in Zukunft gemeinsam weitere Schritte setzen“, so Teschl-Hofmeister.

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