Anzeige

Für die Erarbeitung des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks holen wir die Expertise von renommierten Fachleuten ein

ST. PÖLTEN. Angekündigtes Ziel der Niederösterreichischen Landesregierung ist die Einführung einer neuen finanziellen Unterstützung im Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ab Oktober 2023. Zur Ausarbeitung entsprechender Richtlinien laufen aktuell Gespräche mit Experten und Expertinnen aus den unterschiedlichsten Organisationen und Wissenschaften, um sämtliche Sichtweisen und wertvolle Inputs aus der Praxis bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen zu können.

In einer weiteren Gesprächsrunde empfing Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister kürzlich die Pflegewissenschaftlerin und Professorin an der Karl Landsteiner Universität Krems Hanna Mayer. In ihrer früheren Funktion als Vorständin des Instituts an der Universität Wien baute sie die Forschungsschwerpunkte Onkologische Pflege, Pflege alter Menschen mit Schwerpunkt Demenz und Personzentrierte Pflege auf und realisierte zahlreiche Forschungsprojekte. Unter ihrer Leitung entstanden ab 2009 außerdem ein erfolgreiches, in der Pflegewissenschaft gut positioniertes, Master- und Doktorratsstudium.

Pflegewissenschafterin Hanna Mayer und Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister

„Die Menschen in Niederösterreich wollen in den eigenen vier Wänden ihren Lebensabend verbringen. Damit wir den pflegebedürftigen Menschen diesen Wunsch bestmöglich erfüllen können und dabei gleichzeitig ihre Angehörigen entlasten können, wollen wir den Landsleuten mit unserem Pflege- und Betreuungsscheck finanziell unter die Arme greifen und die Wahlfreiheit bis ins hohe Alter fördern“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Pflegebedürftige ab der Pflegegeldstufe 3, die zu Hause gepflegt und betreut werden, sollen pro Jahr zusätzlich 1.000 Euro zur besseren Gestaltung des Alltags und der Pflege erhalten. Gesamtkosten in der Höhe von rund 47 Millionen Euro werden künftig pro Jahr für dieses Vorhaben erwartet. Eine Beantragung soll ab Oktober 2023 beim Amt der NÖ Landesregierung möglich sein.

„Unsere Landsleute sollen diese Unterstützung als Leistung des Landes Niederösterreich zusätzlich zum Pflegegeld des Bundes erhalten. Die rechtlichen Grundlagen wollen wir noch vor dem Sommer erarbeiten, um jedenfalls mit Oktober 2023 eine Antragstellung zu gewährleisten. Ich danke auch allen Expertinnen und Experten aus der Praxis und der Wissenschaft für die anregenden Diskussionen und wertvollen Zugänge zu unserem Vorhaben“, so Teschl-Hofmeister.

„Die Pflege ist ein dynamischer Bereich, der stets an neue Entwicklungen und an den neusten Forschungsstand angepasst werden soll. Es freut mich, dass wir im Land Niederösterreich an der Karl Landsteiner Uni eine eigene Stiftungsprofessur für Pflegewissenschaften eingerichtet haben und mit Prof. Hanna Mayer eine absolute Expertin an unserer Seite wissen. Wir wollen im Bereich der Pflege und Betreuung immer zielgerichtete Entscheidungen treffen. Dafür braucht es als Grundlage die Wissenschaft und ihre Erkenntnisse. Sie trägt nämlich dazu bei, unser Pflege- und Gesundheitssystem nachhaltig zu verbessern“, so Teschl-Hofmeister abschließend.

Foto: © Kraus

Anzeige