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Am 11. Juni 2022 unterzeichnete Präsident Wladimir Putin zwei Gesetzentwürfe, durch die sich Russland zum 15. März 2022 der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entzieht. Demnach sind Urteile des EGMR, die seit dem 15. März 2022 ergangen sind, in Russland nicht mehr rechtlich durchsetzbar. Das betrifft auch die Entscheidung des EGMR vom 7. Juni 2022, die das landesweite Verbot von Jehovas Zeugen für rechtswidrig erklärte. Russland wurde aufgefordert, alle anhängigen strafrechtlichen Verfahren gegen Zeugen Jehovas einzustellen, alle inhaftierten Zeugen Jehovas freizulassen und das gesamte beschlagnahmte Eigentum zurückzugeben oder den Antragstellern eine Summe von rund 59 Millionen Euro zu zahlen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Frankreich)

Das Ministerkomitee des Europarats beaufsichtigt die Umsetzung der Entscheidungen des EGMR in seinen Mitgliedsstaaten. Russland war seit 1996 Mitglied des Europarats.

Am 15. März 2022 informierte Russland den Europarat über den geplanten Austritt. Am nächsten Tag wurde Russland aus dem Europarat ausgeschlossen. Im Anschluss wurde die russische Regierung darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie laut Vertrag, den sie beim Eintritt in den Europarat unterzeichnet hatte, noch bis zum 16. September 2022 der Gerichtsbarkeit des EGMR unterliegt.

Die Entscheidung des EGMR ist bei Verfahren, die Jehovas Zeugen betreffen, vor innerstaatlichen Gerichten der 46 Mitgliedsstaaten des Europarats anwendbar. Vor allem hat der EGMR Jehovas Zeugen damit von allen Vorwürfen Russlands freigesprochen.

Medienkontakt:
Franz Michael Zagler,
Tel: 0676/637 84 96,
E-Mail: f.m.zagler@aon.at

Foto: © pixabay

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