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Das Citysplash öffnet am 19. Mai seine Tore. Auch im zweiten “Corona-Sommer” gilt es, im Sommerbad einige bundesweite Verordnungen zu beachten.

Pünktlich zum erstmöglichen Termin wird am Mittwoch, 19. Mai 2021, das städtische Sommerbad aufsperren. Die bundesweiten Verordnungen müssen auch bei einem Bad-Besuch in St. Pölten berücksichtigt werden: “Der Schlüssel zum Eintritt ist ein Nachweis, dass man entweder getestet, geimpft oder genesen ist”, präzisiert Bäderleiter Martin Fuchs die Anordnung der Regierung. Der Nachweis soll zukünftig auch benutzerfreundlicher mittels „Grünem Pass“ ermöglicht werden. Die Verpflichtung zur Vorlage eines Tests gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr.

Im Kassenbereich sowie im Innenbereich des Citysplash gilt FFP2-Maskenpflicht. Sowohl im Innen- als auch im Außenbereich müssen mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden.

Bei den Seen und an der Traisen gelten die allgemeinen Corona-Verordnungen, die “3 G” kommen hier nicht zur Geltung.

Das Team der städtischen Bäderverwaltung ist seit 1. Mai bereit für Badespaß im Citysplash. Mit dem ersten möglichen Tag laut Bundesregierung öffnet auch das Sommerbad seine Tore.

Getestet, geimpft oder genesen
Bis auf weiteres muss ein Nachweis vor Ort erbracht werden, dass man zumindest eines der “3 G” erfüllt:

Getestet

  • Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests (Gültigkeit: 72 Stunden)
  • Nachweis einer befugten Stelle (Teststraße, Apotheke etc.) über ein negatives Ergebnis eines Antigentests (Gültigkeit: 48 Stunden)
  • Auch die Schultests werden zukünftig als Eintrittstests anerkannt werden

Geimpft

  • Die Erstimpfung gilt als Nachweis ab dem 22. Tag und gilt dann ab der Impfung für drei Monate als Nachweis für Eintritte bzw. für neun Monate, sofern man 21 Tage vor der Erstimpfung bereits COVID-19 hatte
  • Zweitimpfung gilt für neun Monate ab der Erstimpfung als Nachweis
  • Bei Impfungen, wo nur eine Impfung vorgesehen ist, gilt diese als Nachweis ab dem 22. Tag, und gilt dann ab der Impfung für neun Monate als Nachweis für Eintritte

Genesen

  • Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
  • Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene molekularbiologisch bestätigte Infektion
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper (Antikörpertest), der nicht älter als drei Monate sein darf

Öffnungszeiten und Tarife
Analog zum Modus im Vorjahr muss der Verkauf von Dauerkarten auch heuer ausgesetzt werden. Stattdessen gibt es wieder das bewährte “1-2-3-Ticket” (optional über den Online-Shop) für den jeweiligen Badetag. Es werden also nur Tagestickets verkauft – Kinder zahlen für einen ganzen Tag 1 Euro, Jugendliche und Pensionisten sowie Präsenzdiener oder Menschen mit Behinderung 2 Euro und Erwachsene 3 Euro.

Geöffnet ist das Citysplash täglich ab 19. Mai bis 12. September von 9 bis 19:30 Uhr.

Foto: Arman Kalteis

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