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Ab heute, dem 2. August 2021, ist die Beantragung des neuen Personalausweises im Passamt des Magistrats möglich.

Neben einem erneuerten Design wurden vor allem die Sicherheitsmerkmale des Personalausweises verbessert. Diese bestehen aus einem Chip für biometrische Daten, der bereits vom Reisepass bekannt ist, sowie einem neuen QR-Code. In diesem sind der Name, das Personalausweisfoto sowie die MRZ (Machine Readable Zone) gespeichert. Weitere moderne Sicherheitsfeatures sind unter anderem ein hochwertiger UV-Druck und das Laserkippbild.

Der neue Personalausweis verfügt über modernste Sicherheitsmerkmale und kann via Handy-App auf Echtheit kontrolliert werden.
Foto: © BMI/Gerd Pachauer

Check-AT App
Die Sicherheitsmerkmale können mithilfe der Check-AT App kostenfrei digital überprüft werden. Die App dient jedoch nur als Prüfmittel und kann den Ausweis nicht ersetzen. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist Voraussetzung, um den neuen Personalausweis beantragen zu können. Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig und kostet 61,50 Euro.

Die Beantragung ist unabhängig vom Wohnort in jeder Passbehörde in Österreich (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) möglich. Mit gemeldetem Wohnsitz kann die Beantragung auch in dazu ermächtigten Gemeinden erfolgen.

Eine genaue Erklärung der neuen Sicherheitsmerkmale sowie deren Überprüfung und einen Link zum Check-AT App Download finden Sie unter www.check-at.gv.at

Genaue Informationen zur Beantragung eines Personalausweises finden Sie hier.

Terminreservierung
Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur raschen Erledigung ihres Antrages empfehlen wir eine Terminreservierung.

Zuständige Stelle
Passamt
Rathausplatz 1, Erdgeschoss
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2080, -2081
Fax: +43 2742 333-3029
E-Mail: passamt@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do. 07.30 – 16, Di. 07.30 – 18, Fr. 07.30 – 13

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