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Niederösterreich & Stadt Haag. Das Ehepaar Alexandra und Franz Michael Zagler verfolgt mit großer Aufmerksamkeit alle Berichte aus Kirgisistan. 2015 war es ihnen möglich, für 5 Wochen bei der Renovierung der Zentrale von Jehovas Zeugen in der Hauptstadt Bischkek ehrenamtlich mitzuhelfen. Sie denken gerne an diese Zeit zurück, obwohl ihnen die Schwierigkeiten ihrer Glaubensgeschwister nicht entgangen sind. Zum Beispiel war es ihnen nur erschwert möglich, frei über die Hoffnung der Bibel zu sprechen. Jetzt freuen sie sich darüber, dass auch der UN-Menschenrechtsausschuss einstimmig festgestellt hat, dass das Grundrecht der freien Religionsausübung ihrer Glaubensbrüder in drei Regionen verletzt wurde.

Alexandra und Franz Michael Zagler auf einer Aussichtsplattform im Landesinnern. Die Zentrale während der Umbauphase 2015. Foto: © FMZ

In einem siebenseitigen Dokument fordert der UN-Menschenrechtsausschuss Kirgisistan auf, eine „angemessene Entschädigung“ zu leisten und „alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu verhindern, dass es zukünftig zu einer ähnlichen Verletzung von Rechten kommt“. Dies ist das zweite Mal, dass der UN-Menschenrechtsausschuss Kirgisistan wegen der Verletzung der Rechte von Jehovas Zeugen verurteilt.

Die erste Gemeinde von Jehovas Zeugen in Kirgisistan wurde 1993 registriert. Landesweit ist die Religions­gemeinschaft seit 1998 registriert. Die Zeugen Jehovas im Land schätzen also schon seit Jahrzehnten ihr Recht auf freie Religions­ausübung. Aber seit über zehn Jahren weigert sich die Staatliche Kommission für Religiöse Angelegenheiten (SCRA), drei neue Gemeinden von Jehovas Zeugen in den Regionen von Osch, Naryn und Dschalalabad im Süden Kirgisistans zu registrieren. Auch wiederholte Beschwerden der Mitglieder vor Ort haben daran nichts geändert. Die Weigerung der SCRA hindert die Glaubensgemeinschaft in dieser Region daran, ihren Glauben auszuüben, religiöse Zusammenkünfte und Kongresse zu veranstalten sowie Grundstücke für Gotteshäuser zu erwerben oder zu nutzen. Wie der UN-Menschenrechts­ausschuss feststellt, diskriminiert Kirgisistan in diesen drei Regionen Jehovas Zeugen aufgrund ihrer Glaubens­ansichten.

Der UN-Menschenrechts­ausschuss verlangt von den kirgisischen Behörden, „alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu verhindern, dass es zukünftig zu einer ähnlichen Verletzung von Rechten kommt“. Kirgisistan hat 180 Tage Zeit, den UN-Menschenrechts­ausschuss darüber zu informieren, was unternommen wurde, um die Entscheidung umzusetzen.

Nicht nur das Ehepaar Zagler blickt nach Kirgisistan in der Hoffnung, dass die kirgisischen Behörden die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses umsetzen, sondern alle Mitglieder von Jehovas Zeugen in Niederösterreich. Schließlich geht es darum, dass die Glaubensgemeinschaft auch in Kirgisistan ihre Religion frei ausüben kann.

Weitere Details über Jehovas Zeugen, ihre Geschichte in Kirgisistan und ein aktuelles Bild der neuen Zentrale ist unter dem angegebenen Link zu finden:

UN-Menschenrechtsausschuss: Kirgisistan verletzt Rechte von Jehovas Zeugen (jw.org)

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