v.l.nr.: LR Christian Pewny (Sbg.), LR Susanne Rosenkranz (NÖ), LR Ulrike Königsberger-Ludwig (NÖ), LR Leonhard Schneemann (Bgld.), Sozialminister Johannes Rauch, LR Beate Prettner (Ktn.), LR Wolfgang Hattmannsdorfer (OÖ), LR Christiane Teschl-Hofmeister (NÖ), LR Doris Kampus (Stmk.), LR Katharina Wiesflecker (Vbg.), LR Eva Pawlata (Tirol)

Landesrätin Teschl-Hofmeister zur LandessozialreferentInnen-Konferenz: „Unkomplizierte Medikamentenabholung für Pflege- und Betreuungsdienste muss beibehalten werden“

Im Burgenland fand am 23.06.2023 die SozialreferentInnen-Konferenz der Bundesländer gemeinsam mit Bundesminister Johannes Rauch statt. Im Mittelpunkt der Beratungen stand aus Niederösterreichs Sicht die notwendige Anpassung der Medikamentenlogistik für Wohn- und Pflegeheime, mobile Pflegedienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam mit weiteren Bundesländern wurde diese drängende Thematik von Niederösterreich bei der heutigen Sitzung eingebracht und eine entsprechende Aufforderung an den Bundesminister einstimmig beschlossen. Für Niederösterreichs Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister würde damit einem zentralen Anliegen aller Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich entsprochen werden: „Wer nicht nur über, sondern mit den zahlreichen Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich spricht, der weiß, dass die aktuelle aber mit Ende Juni 2023 auslaufende Regelung zur Abholung von Medikationen für betreute Personen eine unkomplizierte und in der Praxis bewährte Regelung darstellt. Das Pflege- und Betreuungspersonal profitiert dadurch von einer wesentlichen Erleichterung im täglichen Arbeitsablauf. Für uns ist klar, dass diese wertvolle Regelung nicht einfach auslaufen darf, sondern es langfristige Lösungen vom Bund für diese bewährte Art der Medikamentenlogistik braucht. Dafür setzen wir uns ein!“

Mit der Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz wurde die Möglichkeit für Apotheken verlängert, die Identität der betreuten Personen anhand des Namens und der Sozialversicherungsnummer, also ohne Stecken der e-card, festzustellen. Diese Ausnahmebestimmung ist jedoch nur bis 30. Juni 2023 befristet. „Die aktuell gültige Regelung spart zusätzliche Wegzeiten und administrative Mehrarbeiten für das ohnehin äußerst geforderte Personal in den Pflege- und Betreuungsberufen. Deshalb haben wir auch einen Antrag seitens Niederösterreich eingebracht. Es freut mich außerordentlich, dass wir dazu einen länderübergreifenden Beschluss fassen konnten. Wir wissen aus zahlreichen Gesprächen mit dem Personal, den Trägern aber auch den Gewerkschaftsvertretungen, dass wir damit einem dringenden Wunsch aller Beteiligten, sowohl im stationären als auch im mobilen Bereich der Pflege und Betreuung sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, nachkommen“, so Teschl-Hofmeister, die auch auf die entsprechenden Beschlüsse der LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz und der Landeshauptleutekonferenz zu diesem Thema verweist.

Foto Copyright: Brandstetter

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