Start Thema Schule & Bildung Frist für Masterstudium im Rahmen der Lehrerausbildung NEU verlängern

Frist für Masterstudium im Rahmen der Lehrerausbildung NEU verlängern

Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister

Mehr Zeit für Abschluss der verpflichtenden Ausbildung

Im Lichte der angespannten LehrerInnen-Situation in ganz Österreich fordert Niederösterreichs Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister im Vorfeld der morgigen LandesbildungsreferentInnen-Konferenz in Wien eine Fristverlängerung für das verpflichtende Masterstudium im Rahmen der neuen Lehrerausbildung vom Bund: „Wir fordern, dass die Befristung in der Lehrerausbildung Neu, wonach Junglehrerinnen und Junglehrer innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Bachelor-Abschluss ein Masterstudium abschließen müssen, gestreckt wird, um in der aktuell angespannten Situation eine auf Dauer gesicherte Verwendung für die Pädagoginnen und Pädgagogen zu erhalten.“ Niederösterreich wird darüber hinaus einen umfassenden Antrag zur Thematik der Lehrerausbildung bei der Konferenz einbringen.

Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister

Mit der letzten Reform der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern wurde es diesen ermöglicht, bereits nach dem Abschluss des Bachelor-Studiums zu unterrichten. Dabei wurde eine Frist von fünf Jahren für den anschließenden Abschluss des Masters-Studiums eingeräumt. Diese Frist für den ersten Abschlusslehrgang endet erstmals mit Beginn des Herbstsemesters 2023. „Es handelt sich um wichtige Kräfte unseres Bildungswesens, die täglich ihre Fähigkeiten zum Wohle der Schülerinnen und Schüler einbringen. Diese Kompetenz dürfen wir im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler auf keinen Fall verlieren“, so Teschl-Hofmeister.

Um dem LehrerInnenmangel langfristig entgegenzuwirken, bedarf es aus niederösterreichischer Sicht einer Evaluierung der LehrerInnenausbildung. Zentral sind dabei die Flexibilisierung und Straffung der Studiendauer, die Erhöhung des Praxisbezugs sowie eine Steuerung der Studienwahl in Richtung der „Mangelfächer“.

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