Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister
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Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister: Die sozialen Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter sind für jene Menschen da, die einen Unterstützungsbedarf oder einfach wenig sozialen Kontakt haben.

St. Pölten. 2018 wurde das Modell der Sozialen Alltagsbegleitung als Pilotversuch in Niederösterreich ins Leben gerufen. Durch die stetig steigende Nachfrage und die positive Resonanz wurde das Modell 2022 in die Regelfinanzierung aufgenommen. „Die Sozialen Alltagsbegleiterinnen und -begleiter leisten den Betroffenen Gesellschaft, helfen bei alltäglichen Verrichtungen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder begleiten sie bei Spaziergängen. Zudem animieren sie zu gemeinsamen Beschäftigungen wie basteln oder kochen und motivieren, wieder stärker am sozialen Leben in ihrer Umgebung teilzunehmen. 2022 wurden im Durchschnitt monatlich rund 5.600 Einsatzstunden geleistet. Das Land Niederösterreich unterstützt dieses österreichweit einmalige Angebot mit 1,8 Millionen Euro pro Jahr“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, die im Leistungsangebot der Sozialen Alltagsbegleitung auch eine positive Auswirkung auf die angespannte Situation beim Pflegepersonal sieht: „Dieses niederschwellige Angebot hilft den Betroffenen weitgehend eigenständig und länger fit zu bleiben. Das hilft bei der Erfüllung des Wunsches, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu wohnen.“

117 Soziale AlltagsbegleiterInnen betreuen monatlich 580 Personen
Im Jahr 2022 wurden im Durchschnitt ca. 580 Personen pro Monat betreut. Insgesamt haben im 1.100 Personen das Leistungsangebot der Sozialen Alltagsbegleitung in Anspruch genommen. Die Anzahl der Personen, die das Angebot der Sozialen Alltagsbegleitung in Anspruch nehmen steigt stetig. Zur Deckung des Bedarfs sind aktuell 117 Soziale AlltagsbegleiterInnen in Niederösterreich im Einsatz. „Die Sozialen Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sind nicht nur eine wichtige Stütze für die Betroffenen, sondern entlasten auch die pflegenden Angehörigen“, so Teschl-Hofmeister.

Mit 1. Jänner 2022 trat die Richtlinie zur Förderung der Sozialen Alltagsbegleitung in Kraft. Somit konnte das Pilotprojekt Soziale Alltagsbegleitung ab 2022 in die Regelfinanzierung überführt werden und als ergänzendes Leistungsangebot im Bereich der mobilen Dienste in Anspruch genommen werden. Das Angebot ist nicht auf kurzfristige Einsätze ausgelegt. So beträgt die Mindesteinsatzdauer 2 Stunden und soll 6 Stunden nicht überschreiten. In der Regel können pro Monat 20 Einsatzstunden und pro Jahr bis zu 150 Einsatzstunden mit dem Land verrechnet werden. Im Bedarfsfall kann der Zuschuss für bis zu 40 Stunden pro Monat bzw. 300 Stunden pro Jahr gewährt werden. Die betreute Person hat einen Kostenbeitrag zu leisten. „Unser Ziel ist, dass dieses Angebot in den kommenden Jahren flächendeckend in Niederösterreich etabliert wird“, so Teschl-Hofmeister abschließend.

Foto Copyright: NLK Pfeffer

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