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Stadt Wiener Neustadt und Freiwillige Feuerwehr Wiener Neustadt appellieren dringend: „Bitte beachten Sie die Waldbrandverordnung sowie die Verhaltensregeln des NÖ Zivilschutzverbandes!“

Die derzeit anhaltende Hitzewelle macht sich auch in Wiener Neustadt bemerkbar – die Vegetation in der Stadt ist ausgetrocknet, was das Ausbrechen und die Ausbreitung von Bränden begünstigt. Gleich sieben Mal musste die Freiwillige Feuerwehr Wiener Neustadt in den letzten zehn Tagen ausrücken. Zur Stunde stehen 105 Mitglieder aus zehn Feuerwehren im Föhrenwald auf Wiener Neustädter Gemeindegebiet im Einsatz – Selbstentzündung wird ausgeschlossen, da im betroffenen Bereich des Waldes laut Aufzeichnungen keine Kriegsrelikte zu finden sind, welche durch Phosphor und Hitze einen Brand auslösen könnten.

Foto: © Presseteam der FF Wr. Neustadt

Aus gegebenem Anlass verweisen die Stadt Wiener Neustadt und die Feuerwehr deshalb eindringlich auf besondere Umsicht bei den momentanen Temperaturen, auf einfache Verhaltensregeln im Sinne des Zivilschutzes sowie auf die geltende Waldbrandverordnung im Stadtgebiet.

„Aus aktuellem Anlass weise ich erneut darauf hin, dass seit 16. März dieses Jahres eine ‚Verordnung zum Schutz vor Waldbränden für die Stadt Wiener Neustadt‘ in Kraft ist! Demnach sind in der Nähe von Wäldern brandgefährliche Handlungen sowie auch das Wegwerfen von brennender oder glimmender Rauchware sowie Glasflaschen und -scherben strengstens verboten. Als Bürgermeister appelliere ich eindringlich: Der Boden ist dermaßen trocken, dass es wichtig ist, die gültige Waldbrandverordnung dringend einzuhalten, und das nicht nur im Forst, sondern überall im Stadtgebiet – auch zu Hause! Nur im Miteinander und durch ein kollektives Befolgen der Verhaltensregeln können wir bei diesen hohen Temperaturen Vegetationsbrände verhindern, die nicht nur die Natur zerstören, sondern im schlimmsten Fall immerhin auch eine Gefahr für Leib und Leben darstellen können!“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger.

„Tatsächlich ist der Boden derart trocken, dass schon ein kleiner Funke reicht. Zudem kommen die für unsere Gegend typischen Winde, die das Feuer anfachen und vor sich her treiben“, erklärt Branddirektor und Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wiener Neustadt Christian Pfeiffer.

Zur Waldbrandverordnung
Gemäß der Verordnung vom 16. März 2021 sind in allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Wiener Neustadt-Stadt und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrands) brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten. Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchware sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich wegzuwerfen. Übertretungen werden als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu EUR 7.270,- geahndet. Die Verordnung im Wortlaut finden Sie auf der virtuellen Amtstafel der Stadt Wiener Neustadt unter https://www.wiener-neustadt.at/de/amtstafel.

 Bitte beachten Sie:

  • Beachten Sie behördliche Verbote!
  • Kein offenes Feuer im Wald und in Waldnähe!
  • Nicht rauchen im Wald!
  • Keine Zigarettenreste aus dem Auto werfen!
  • Zufahrtswege zum Wald freihalten! Im Falle eines Waldbrandes muss die Feuerwehr zufahren können!
  • Kraftfahrzeuge nicht auf ausgetrocknetem Waldboden oder Gras abstellen! Heiße Auspuffanlagen oder Katalysatoren von Land- und Forstmaschinen sowie von abgestellten Autos und Motorrädern sind oft unterschätzte Ursache von Wiesen- oder Waldbränden.
  • Keine Glasflaschen oder Glasscherben im Wald wegwerfen, sie können Sonnenstrahlen bündeln und so Laub oder Gras entzünden.
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