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Anpassung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz war ein wichtiger Schritt, der Pauschalförderung für EPUs und Kleinstunternehmen ermöglicht.

Mit der kurz vor Weihnachten erfolgten Ankündigung von neuen, längerfristigen Energiehilfen für Betriebe, hat die Bundesregierung eine seit langem bestehende Forderung der Wirtschaftskammer NÖ und des Land NÖ umgesetzt. „Das gestern das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz im Nationalrat angepasst wurde, war eine wichtige Weichenstellung. Mit dieser Gesetzesänderung wurde unter anderem die Grundlage für die wichtige Pauschalförderung von Ein-Personen- und Kleinst-Unternehmen geschaffen. Diese Unterstützung wird zukünftig einfach beantragbar sein, da sie weitgehend automatisch abgewickelt wird“ erklärt Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer NÖ und betont: „Jetzt muss die noch notwendige Richtlinie schnell ausgearbeitet werden und die Zustimmung der EU-Kommission zur Ausweitung des Energiekostenzuschusses eingeholt werden, damit unsere Betriebe auch bald mit der Unterstützung rechnen und planen können.“

WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker

„Insgesamt stehen für 2022 und 2023 rund 7 Mrd. Euro für die Unterstützung von Betrieben aller Größen – von Ein-Personen-Unternehmen bis zu großen Industriebetrieben – zur Verfügung. Das sichert unseren Unternehmen die Wettbewerbsfähigkeit und bringt die Planungssicherheit bei den Energiekosten für dieses Jahr“ ergänzt Ecker. Der Energiekostenzuschuss 2 enthält wesentliche Verbesserungen gegenüber dem ersten Energiekostenzuschuss, so ist die Energieintensität nur mehr in zwei der fünf Stufen des Zuschusses Voraussetzung für die Förderung. Dadurch gibt es für Betriebe eine zusätzliche Entbürokratisierung.

Foto: © Rita Newman

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