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Geforderter Investitionsfreibetrag und Senkung der Körperschaftssteuer umgesetzt

Als „Schritt in die richtige Richtung“, beurteilt Wolfgang Ecker, der Präsident der Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ), das heute im Ministerrat beschlossene Steuerreform-Paket. „Zahlreiche Forderungen der Wirtschaftskammer konnten umgesetzt werden“, so Ecker.

WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker Foto: © Philipp Monihart

So konnte noch zuletzt eine bürokratische Erleichterung für die Personalverrechnung der Betriebe erreicht werden. Bei der Senkung der Lohnsteuer ist zur leichteren Handhabung ein „Mischsteuersatz“ vorgesehen. Für 2022 beträgt dieser 32,5 Prozent. Eine weitere Erleichterung für die Personalverrechnung bei Geringverdienern ist anstatt der schrittweisen Senkung der Krankenversicherungsbeiträge eine Entlastung über ein steuerliches Modell.
Auch Gewinnbeteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro im Kalenderjahr werden von der Einkommensteuer befreit.

Besonders erfreut ist WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker über die Wiedereinführung des von der Wirtschaftskammer wiederholt geforderten Investitionsfreibetrags und die ebenfalls vehement geforderte Senkung der Körperschaftssteuer. „Das ist entscheidend, um das Wirtschaftswachstum in dieser herausfordernden Zeit voranzutreiben“, so Ecker.

Die neue Systematik für ein nationales Emissionszertifikatesystem beziehungsweise CO2-Bepreisung sieht der WKNÖ-Präsident zwar positiv, denn „Wirtschaft und Umwelt gehen Hand in Hand und schließen sich nicht aus“, betont aber, „dass heimische energie- und CO2-intensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht im Nachteil sein dürfen. Hier gibt es sicher noch etwas Nachbesserungsbedarf.“

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