Start Niederösterreich Pflege 24-Stunden-Betreuung als bewährtes Modell der Betreuung zuhause

24-Stunden-Betreuung als bewährtes Modell der Betreuung zuhause

Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Foto ©: NLK Burchhart

Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister: Gerne in Anspruch genommene Alternative zur Heimunterbringung

Um betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen eine professionelle Betreuung und Begleitung rund um die Uhr in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, wurden seitens des Bundes und des Landes Niederösterreich Modelle zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung geschaffen.

„Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher möchten im Alter so lange wie möglich zuhause betreut werden. Mit dem speziellen NÖ Angebot zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung und der mobilen Pflege können wir diesen Bedürfnissen in unserem Bundesland gut nachkommen“, erklärt Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Die aus der pauschalen Abgeltung der Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungspersonen bestehende monatliche Förderhöhe beträgt bei einem selbständigen Betreuungsverhältnis 275 Euro, bei zwei selbständigen Betreuungsverhältnissen 550 Euro. Liegt ein unselbständiges Betreuungsverhältnis vor, werden die Förderbeträge in doppelter Höhe gewährt. Für das Jahr 2021 wurde eine Gesamtsumme von rund 21,2 Mio. Euro ausbezahlt. Im ersten Halbjahr 2022 waren es bisher 7,8 Mio. Euro, die das Land Niederösterreich für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung in die Hand nahm.

„Dass sich die 24-Stunden-Betreuung nach wie vor als gern in Anspruch genommene Alternative zur Heimunterbringung erweist, zeigt schon allein die ständig steigende Anzahl der vom Land NÖ und vom Sozialministeriumservice bewilligten Förderanträge seit der Einführung dieses Fördermodells im Jahre 2008“, berichtet die Landesrätin.

„Bei Fragen rund um das Thema Pflege und Betreuung steht außerdem die NÖ Pflegehotline unter 02742/9005 9095 kostenlos zur Verfügung und ist damit erste Anlaufstelle für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen und deren Angehörige in Niederösterreich“, so Teschl-Hofmeister abschließend.

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