Start Niederösterreich Pflege Arbeiten in der Pension soll attraktiver werden

Arbeiten in der Pension soll attraktiver werden

Foto: © Reuben Lopes auf Pixabay

Die Entscheidung des Ministerrats markiert eine bedeutende Wende für jene Generation, die auch nach dem offiziellen Berufsende nicht rasten möchte, wenngleich für die Umsetzung noch etwas Geduld gefragt ist: Die neue Regelung ist konkret ab dem Jahr 2027 angedacht.

Wer im Ruhestand freiwillig weiterarbeitet, soll dann durch einen steuerlichen Freibetrag von 15.000 Euro spürbar entlastet werden, womit die Politik ein klares Signal für die Anerkennung lebenslanger Leistung setzt. Angesichts des drängenden Fachkräftemangels wird das immense Know-how der Seniorinnen und Senioren für die heimische Wirtschaft immer unverzichtbarer, weshalb dieser Schritt nicht nur eine finanzielle Gerechtigkeit darstellt, sondern auch eine strategische Notwendigkeit ist. Landtagspräsident Karl Wilfing betont in diesem Zusammenhang, dass viele ältere Menschen ihr Wissen aktiv weitergeben wollen und es entscheidend sei, dass am Ende dieser Bereitschaft deutlich mehr Netto vom Brutto übrig bleibt. Auch Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister unterstreicht, dass sich Leistung gerade dann lohnen muss, wenn erfahrene Kräfte der Wirtschaft weiterhin zur Verfügung stehen, wobei der künftige Wegfall von Pensionsbeiträgen zusätzliche Anreize schafft. Das geplante Modell zielt darauf ab, sowohl selbstständige als auch nicht-selbstständige Tätigkeiten zu fördern und insbesondere flexible Einsätze oder stundenweise Aushilfen in Betrieben attraktiver zu gestalten. Damit werden ab 2027 nicht nur die Pensionisten von einer geringeren Steuerlast profitieren, sondern auch Unternehmen, die in personellen Engpässen auf die Verlässlichkeit und Expertise ihrer ehemaligen Mitarbeiter zurückgreifen können.

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ist Herausgeber und Chefredakteur der stadtlandzeitung (Print & Online). Er ist Geschäftsführer des Verlages Schmutz Ges.m.b.H. Er hat diesen Artikel veröffentlicht. Im Falle eines zur Verfügung gestellten Pressetextes muss der Inhalt nicht mit der persönlichem Meinung des Herausgebers übereinstimmen.

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