„Landes-Förderungen für mehr als 140 Investitionsprojekte an Schulen und Kindergärten, 40 Projekte mit einem Volumen von über 100.000 Euro, beschlosseen.“
Am 25. April 2024 tagte unter dem Vorsitz von Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister das Kuratorium des NÖ Schul- und Kindergartenfonds. Aufgabe des Kuratoriums ist die Beschlussfassung über Unterstützungsleistungen an Gemeinden für Investitionen in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. „Aufgrund der vielen Ausbauvorhaben der Gemeinden aufgrund der NÖ Kinderbildungs- und -betreuungsoffensive tagt das Gremium derzeit einmal pro Monat, um die nötigen Förderbeschlüsse zeitnah herbeizuführen“, erklärt Vorsitzende und Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister: „In der Sitzung des NÖ Schul- und Kindergartenfonds am 25. April 2024 wurden Förderungen für insgesamt 142 Projekte beschlossen. Die Investitionen reichen von Neubauten von Pflichtschulen, Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen über Sanierungen, Um- und Zubauten bis hin zu Ankäufen beispielsweise von Einrichtungen.“

„40 vorgelegte Projekte, die wir von Seiten des Landes NÖ über den NÖ Schul- und Kindergartenfonds fördern, betreffen Projekte mit anerkannten Kosten von über 100.000 Euro. Von diesen 40 Großprojekten betrafen 28 Förderanträge Ausbauten von Kindergärten bzw. Tagesbetreuungseinrichtungen im Rahmen der NÖ Kinderbildungs- und -betreuungsoffensive. Zusätzliche Gruppen, die aufgrund der beitragsfreien Vormittagsbetreuung der unter 3-jährigen Kinder in Tagesbetreuungseinrichtungen oder aufgrund der Öffnung der Kindergärten für 2-Jährige oder der Reduktion der Gruppengrößen von Gemeinden errichtet werden, werden zu einem höheren Prozentsatz gefördert“, so die Bildungs-Landesrätin und Vorsitzende des Gremiums weiter. Die 28 Ausbau-Projekte von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen lösen alleine 34,6 Millionen Euro aus, das Land NÖ fördert mit Zinszuschüssen in Höhe von 16,9 Millionen Euro, das sind knapp 50%.
„Der Schul- und Kindergartenfonds ist eine wichtige Einrichtung zur Unterstützung der Gemeinden bei Investitionen in moderne Schul- und Betreuungseinrichtungen. Wir schaffen hier gemeinsam mit den Kommunen die räumliche Basis für eine innovative und zukunftsorientierte Pädagogik und Betreuung in unserem Land“, so die Bildungs-Landesrätin abschließend.
Infrastrukturoffensive dank neuer Förderrichtlinie seit 1. Jänner 2023
Im Herbst 2022 wurde die blau-gelbe Betreuungsoffensive präsentiert und Ende 2022 wurden die neuen Förderrichtlinien für den Zeitraum zwischen 1. Jänner 2023 und 31. Dezember 2027 beschlossen. „Zusätzliche Gruppen in Tagesbetreuungseinrichtungen oder Kindergärten, die aufgrund der blau-gelben Betreuungsoffensive errichtet werden, werden seit 1. Jänner 2023 über den NÖ Schul- und Kindergartenfonds mit 48,6 Prozent anstatt wie bislang mit 27 Prozent gefördert“, erläutert Teschl-Hofmeister.
750 Millionen Euro für „blau-gelbe Betreuungsoffensive“
Für die „blau-gelbe Betreuungsoffensive“ mit den Eckpunkten Reduktion der Schließtage auf eine Woche im Sommer, kostenlose Vormittagsbetreuungsangebote für alle Kinder bis zum Alter von sechs Jahren seit September 2023, generelle Öffnung für Zweijährige ab September 2024, flächendeckende Nachmittagsbetreuung in Wohnortnähe, Verringerung der Gruppengrößen und Aufstockung des Personals nimmt das Land gemeinsam mit den Gemeinden bis 2027 750 Millionen Euro in die Hand. Von den jährlichen Mehrkosten im Zuge der „blau-gelbe Betreuungsoffensive“ tragen 80 Millionen Euro das Land NÖ und 70 Millionen Euro die Gemeinden.
Beitragsfreier Nachmittag in Kleinkindbetreuung
Bereits seit Herbst 2023 kann der beitragsfreie Vormittag (7 bis 13 Uhr), den es in den Kindergärten bereits gibt, auch in den Kleinkinderbetreuungen angeboten werden. Gerade in Zeiten der Teuerung stellt dies eine weitere wichtige finanzielle Entlastung für Familien dar. „Das Land NÖ unterstützt die Betreiber solcher Einrichtungen finanziell mit 359 Euro pro vergebenem Betreuungsplatz für unter Dreijährige in der Zeit von sieben bis 13 Uhr“, so Teschl-Hofmeister. Zudem wird der Förderbeitrag automatisch um zehn Prozent erhöht, wenn das Kind eine sogenannte VIF-konforme Einrichtung (VIF: Vereinbarkeitsindex Familie) in Anspruch nimmt.