Niederösterreich. Das Foto der zwei schwer kranken Zeugen Jehovas, die nach einer Forderung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, ging um die Welt.
Auch den Mitgliedern aus dem Bundesland Niederösterreich merkt man die Betroffenheit an.
Hr. Lubin hat eine schwerwiegende Gefäßerkrankung, Bluthochdruck und eine Autoimmunerkrankung, die sich auf seine Organe auswirkt. Ihm muss täglich 16 Stunden lang angefeuchteter Sauerstoff zugeführt werden und er benötigt medizinische Behandlungen. All das wurde ihm verwehrt. Er hat Schwierigkeiten beim Gehen und kann nicht ohne Hilfe aufstehen. Seine Frau Tatjana hat vier Schlaganfälle hinter sich und ist ebenfalls eingeschränkt.
Wochenlang legten die Anwälte der beiden Zeugen Jehovas vor Gericht Rechtsmittel gegen ihre Untersuchungshaft ein, jedoch ohne Erfolg. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf ein ärztliches Gutachten der Regionalklinik Kurgan, in dem fälschlicherweise behauptet wurde, Lubin und Isakow hätten keine Erkrankungen, die eine Untersuchungshaft ausschließen würden.
Nach 6 Wochen endlich die Wende: am 28. August 2021 wurden Alexandr Lubin und Anatoli Isakow aus der Untersuchungshaft entlassen. Die russischen Behörden kamen damit einer Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nach.
Damit ist die Tortur für die beiden schwerkranken Männer noch nicht vorbei. Ihnen drohen Freiheitsstrafen, sobald das gegen sie laufende Strafverfahren abgeschlossen ist.
Kraft schöpfen sie aus der Unterstützung ihrer ortsansässigen Glaubensgeschwister und dem Bewusstsein, das die Mitglieder der Glaubensgemeinschaft nicht nur in Niederösterreich, sondern weltweit hinter ihnen stehen.
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Franz Michael Zagler,
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