Soziale Alltagsbegleitung bietet ein Entlastungsangebot für pflegende Angehörige
In der Sitzung der NÖ Landesregierung wurde die Ausbildungsförderung zur Sozialen Alltagsbegleitung bis 31. Dezember 2025 verlängert und von 1.500 Euro auf 1.600 Euro angehoben. 2024 wurde die Förderung von 1.050 Euro auf 1.500 Euro angehoben. Die Erhöhung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2025 in Kraft. „Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher wollen im Alter in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Das niederschwellige Angebot der Sozialen Alltagsbegleitung hilft den Betroffenen weitgehend eigenständig und länger fit zu bleiben. Zudem hat das Leistungsangebot der Sozialen Alltagsbegleitung eine positive Auswirkung auf den stationären Pflegebereich“, erklärt Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
2018 wurde das Modell der Sozialen Alltagsbegleitung als Pilotversuch in Niederösterreich

ins Leben gerufen. Durch die stetig steigende Nachfrage und die positive Resonanz wurde das Modell 2022 in die Regelfinanzierung aufgenommen. Das Angebot ist nicht auf kurzfristige Einsätze ausgelegt. So beträgt die Mindesteinsatzdauer zwei Stunden und soll sechs Stunden nicht überschreiten. In der Regel können pro Monat 20 Einsatzstunden und pro Jahr bis zu 150 Einsatzstunden mit dem Land verrechnet werden. Im Bedarfsfall kann der Zuschuss für bis zu 40 Stunden pro Monat bzw. 300 Stunden pro Jahr gewährt werden. Die betreute Person hat einen Kostenbeitrag zu leisten. „Unser Ziel ist, dass dieses Angebot in den kommenden Jahren flächendeckend in Niederösterreich etabliert wird“, so Teschl-Hofmeister abschließend.