Am 21. Mai 2025 fällte der Oberste Gerichtshof von Sri Lanka ein wegweisendes Urteil für die Religionsfreiheit im Land. Nach 11 Jahren Beratungen und Gerichtsverfahren entschied das Gericht, dass die Polizei das Recht von vier Zeuginnen Jehovas (siehe Bild) verletzt hatte, ihren Glauben friedlich auszudrücken. Dieses eindeutige Urteil ist aus mehreren Gründen ein bedeutender juristischer Erfolg für Jehovas Zeugen in Sri Lanka. Es bestätigt das verfassungsmäßige Recht von Jehovas Zeugen, mit anderen friedlich über ihren Glauben zu sprechen. Darüber hinaus hat das Urteil Vorbildcharakter für die Achtung der Religionsfreiheit in der gesamten Region Südasien.
Die vier Zeuginnen Jehovas waren im Oktober 2014 in Kirama von Haus zu Haus unterwegs, einem Dorf im Süden Sri Lankas. Plötzlich stellte sich ihnen eine feindselige Menschenmenge entgegen. Als die Polizei eintraf, löste sie nicht den Mob auf, sondern nahm stattdessen rechtswidrig die vier Frauen fest. Ohne Anklage wurden sie über Nacht im Gefängnis behalten. Dabei wurden sie voneinander getrennt und in Zellen mit gewalttätigen Kriminellen untergebracht. Trotzdem blieben die vier Frauen ruhig und vertrauten während der gesamten Tortur auf Gott. Am folgenden Tag wurden sie freigelassen.
Einen Monat später, im November 2014, erklärte der örtliche Richter ihren Fall ohne eine Verhandlung für abgeschlossen. In der Überzeugung, dass ihre Menschenrechte verletzt worden waren, beschlossen die vier jedoch, bei der Menschenrechtskommission und dem Obersten Gerichtshof von Sri Lanka Beschwerde einzureichen. Im Mai 2025 urteilte das Gericht schließlich, dass bei dem Vorfall tatsächlich die Rechte der Zeuginnen Jehovas verletzt worden waren, und wies den örtlichen Polizeichef und den Staat an, jede der vier Frauen finanziell zu entschädigen. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sagte Frau Malkanthi: „Dieses Urteil war nicht nur ein Sieg für uns vier. Es hat bekräftigt, dass alle unsere Mitbrüder- und Schwestern in Sri Lanka das Recht auf friedliche Religionsausübung haben.“

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Franz Michael Zagler
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